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…zu unseren Tätigkeiten und unserem gesellschaftlichen Ziel:

Die Residenzpflicht – struktureller Rassismus

Unser Protest auf der Straße und die Frage, wie gesellschaftliches Wissen verwaltet wird

Artikel erschien in der RefRat-Zeitung der Humboldt-Universität Berlin, Juni 2009

Am 26. Mai demonstrierte die Flüchtlingsinitiative Togo Action Plus in Halle/ Saale und in Merseburg gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge, und auch StudentInnen von der Humboldt-Uni beteiligten sich an der Demo, herzlichen Dank für eure Solidarität! Obwohl dieses Gesetz seit mehr als einem Vierteljahrhundert, nämlich seit 1982, in Deutschland existiert, ist es noch wenig bekannt. Langsam wächst die Kritik daran – zum Glück. Die Residenzpflicht, der Paragraph 56 aus dem Asylverfahrensgesetz, schränkt die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen hierzulande ein. Diese dürfen die Region ihrer Ausländerbehörde nur mit einer Genehmigung verlassen. Ob mensch Verwandte in einem anderen Landkreis besuchen oder nur einmal aus der Gegend des Flüchtlingsheims herauskommen will, stets muss mensch die Behörde um einen “Urlaubsschein” bitten. Dieses Gesetz ist in ganz Europa einmalig in Deutschland zu finden. Im Saalekreis werden außerdem zehn Euro von den Flüchtlingen verlangt, die beantragen, mal aus dem Landkreis raus zu fahren– deshalb hatten wir in diesem Landkreis demonstriert und zugleich die Abschaffung der Gebühr gefordert.

Klammheimlich scheidet die Residenzpflicht in dieser Gesellschaft die einen von den anderen – und das, ohne in den Medien und der Öffentlichkeit zum Allgemeinwissen geworden zu sein. So gilt für die Mainstream-Meinung immer noch, dass Deutschland ein demokratisches Land “für alle” sei. Doch die betreffende Auflage aus dem Asylverfahrensgesetz bedeutet, dass die zahlreichen Flüchtlinge, die hier um Asyl bitten und die ohnehin in äußerst schwierigen gesundheitlichen und sozialen Verhältnissen hier leben, auch noch einer akribischen bürokratischen Kontrolle unterstehen, was ihre Bewegung im Land betrifft. Meistens werden ihnen die beantragten “Urlaubsscheine” von den Behörden versagt. Mit der üblichen deutschen Gründlichkeit wird von SachbearbeiterInnen nach dem Grund der/des Betreffenden gefragt, ihre/seine Familienangehörigen in dem anderen Landkreis zu besuchen, oder auch: “Sie wollen einen Deutschkurs in der Stadt X. besuchen? Wie finanzieren Sie den, woher haben Sie das Geld überhaupt etc.?” Der Staat finanziert einen gigantischen Behördenapparat zu großem Teil, um genau diese unsinnigen Schikanen weiter zu betreiben. Nach Angaben der Sozialwissenschaftlerin Beate Selders wurden seit 1982 bis heute mehr als 160 000 Strafverfahren gegen Flüchtlinge in Deutschland geführt, nur weil sie ohne Erlaubnis ihren Landkreis verlassen hatten (also sich den Schikanen entziehen wollten). Das muss mensch sich einmal vorstellen – so viel polizeilicher und justizieller Aufwand, nur um Flüchtlinge zu kriminalisieren, die versuchen, ihre alltäglichen Gänge im Land selbständig hinzukriegen!

Die meisten Flüchtlingslager liegen in Deutschland zudem in den städtischen Peripherien und in Waldgebieten, und Flüchtlinge, weitab von größeren Städten, sind damit aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verbannt. Es ist unvermeidlich für sie, die vorgeschriebenen Kreisgrenzen zu überschreiten, um elementare Erledigungen des Alltags zu regeln.

Wer ohne “Urlaubsschein” außerhalb des Gebiets angetroffen wird, muss Geldstrafen bis zu 2500 Euro zahlen oder bis zu einem Jahr in den Knast gehen. Mit der Residenzpflicht sind Polizeikontrollen auf der Straße, die sich gezielt gegen Menschen mit migrantischem Aussehen richten, alltäglich. Flüchtlingsinitiativen wie die Togo Action Plus  sprechen darum auch von einer Apartheidspolitik in Deutschland, die mit dem betreffenden Gesetz praktiziert wird. Und auch die erwähnte Sozialwissenschaftlerin Beate Selders wird in einem Artikel des Internetmagazins Telepolis am 17. Mai zitiert, dass die Residenzpflicht “an die Passgesetze der Apartheid erinnere” (Criegern, “Das erinnert an die Passgesetze der Apartheid”, http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30312/1.html). Dieses Gesetz bedeutet strukturellen Rassismus in Deutschland.

Einen weiteren öffentlichen Protest gab es  am 30. Mai, also ganz kurz nach unserer Demo, in Erfurt, als die bundesweite Flüchtlingsorganisation The Voice Refugee Forum gegen die Haftstrafe für Felix Otto protestierte. Der Flüchtling aus Kamerun war wegen “Verstößen” gegen die Residenzpflicht zu acht Monaten Haft verurteilt worden, die er nun absitzen muss.

The Voice, wie auch wir von Togo Action Plus, fordern Ottos sofortige Freilassung.

Die Residenzpflicht verstößt gegen Art. 3.3 des Grundgesetzes, das kürzlich wegen des 60-jährigen Bestehens Anlass zu “Bürgerfesten” und nationalistischer Feierlaune gewesen war. In dem Art. 3.3 heißt es, niemand dürfte wegen “(…) seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft (…) benachteiligt werden”.

Und auch das Menschenrecht auf Freizügigkeit, das in der Allgemeinen Konvention der Menschenrechte im Artikel 13 festgelegt ist, wird mit diesem Gesetz gebrochen. Diese Kontrolle der Bewegungsfreiheit hat zudem eine Entsprechung in der deutschen kolonialistischen Vergangenheit. Es sollte daran erinnert werden, dass es während der Kolonialisierung Togos, Kameruns und weiterer Länder durch Deutschland der Bevölkerung nicht erlaubt war, ihr jeweiliges Dorf oder Gebiet ohne eine kostenpflichtige Sondergenehmigung zu verlassen. Die deutschen Kolonialbehörden kontrollierten und beschränkten die Bewegung der Bevölkerung, um damit jedem antikolonialem Treffen und Widerstand entgegenzuwirken. Heute befinden sich Flüchtlinge in Deutschland grundsätzlich wieder in der gleichen Situation.

Es ist Zeit, dass die Residenzpflicht den öffentlichen Protest erfährt, den sie verdient.

Flüchtlingsorganisationen protestieren schon seit langem dagegen, doch erst seit kurzer Zeit fordern auch einzelne Grünen-PolitikerInnen die Abschaffung. Viele deutsche StaatsbürgerInnen wussten bis heute nicht, dass solch eine Auflage in Deutschland existiert, und sind im Gegenteil oft erstaunt und betroffen, wenn sie davon erfahren. Das drängt auch die Frage auf, in welcher Weise in dieser Gesellschaft Wissen verwaltet oder zurückgedrängt wird. Öffentliche mediale Berichterstattung tendiert stark zu rassistischer Hetze, Ausgrenzung und zur Desinformation, indem immer wieder sogenannte migrantische “Parallelgesellschaften” oder das Feindbild “krimineller AusländerInnen” thematisiert werden – und zugleich wird davon geschwiegen, dass die politische Gesetzgebung selbst Parallelgesellschaften durchsetzt, und Flüchtlinge noch tiefer in die Misere stößt. Die Tatsache von der Residenzpflicht wie auch von den anderen repressiven Bestimmungen der deutschen Flüchtlingspolitik sollten endlich im öffentlichen Bewusstsein ankommen.

In der Sozialwissenschaft finden diese Tatsachen langsam Eingang, z. B. erschien im  Frühjahr 2009 das Buch “Keine Bewegung! Die Residenzpflicht für Flüchtlinge – Bestandsaufnahme und Kritik”, das die erwähnte Sozialwissenschaftlerin Beate Selders bei dem Flüchtlingsrat Brandenburg und der Humanistischen Union herausbrachte. Sie hat eine umfassende Übersicht über die politische Bestimmung und ihre Auswirkungen geschrieben, und zahlreiche Fälle von Behördenrassismus gegen Flüchtlinge dokumentiert. Auch Selders fordert die Abschaffung des § 56 aus dem Asylverfahrensgesetz. Denn dieses kann nicht allein “wissenschaftliches Thema” sein, sondern drängt sich als ein Fakt postkolonialer rassistischer Gesetzgebung auf, der gesellschaftliches Thema sein muss.

Als eine Grundlage für sozialwissenschaftliche Fachbereiche kann es nicht mehr ausgeblendet werden, doch zugleich kann die Kritik an dem Gesetz nicht ausbleiben, so dass SoziologInnen damit weiterhin die Öffentlichkeit suchen müssen, während PolitikerInnen und zahlreiche Medien uns eine demokratische kapitalistische Ordnung vorgaukeln. Das stellt auch einmal mehr die Frage nach der Verortung von Akademien. Sollen “ExpertInnen” aus den Hochschulen in Distanz zu dieser Gesellschaft wirken, sollen sie auf diese Gesellschaft einwirken – oder sind sie gar auf grundlegenden Austausch mit sozialen Kräften angewiesen, wie den Flüchtlingsinitiativen, die schon seit langem existenzielle Kämpfe austragen?

T.A.P.  26.06.09