Die Abschaffung der Residenzpflicht

“Die Abschaffung der Residenzpflicht durch die rot-rote Landesregierung in Brandenburg ist ein wichtiger Schritt. Er sollte der Anfang vom Ende der Residenzpflicht im Bund sein”, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Ankündigung der brandenburgischen Landesregierung, die Aufenthaltsbeschränkungen von Asylbewerbern in den nächsten Wochen abzuschaffen. Jelpke weiter:

“Über 126.000 Menschen – Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete – unterliegen bundesweit der Residenzpflicht. Sie werden gesetzlich verpflichtet, einen ihnen zugewiesenen Landkreis nicht zu verlassen. In Brandenburg wohnen nur knapp 3.000 Flüchtlinge, die sich künftig zumindest innerhalb des Bundeslandes frei bewegen dürfen. Diese Zahlen hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE mitgeteilt (BT-Drs. 17/2261).

Den 123.000 Flüchtlingen, die nicht in Brandenburg wohnen, wird weiterhin das Grundrecht auf Freizügigkeit vorenthalten. Der faktische Landkreisarrest bringt in zahlreichen Fällen persönliche Härten mit sich, weil die Betroffenen vor jeder ,Reise’ in einen anderen Kreis eine Genehmigung einholen müssen, für die ihnen häufig noch Geld abgeknöpft wird. Besuche bei der Familie wie auch die Arbeitssuche sind damit erheblich eingeschränkt. Einen rechtsstaatlich vertretbaren Grund hierfür gibt es nicht, die Residenzpflicht ist eine reine Schikanemaßnahme, in denen Flüchtlingen ihr Status als Mensch zweiter Klasse verdeutlicht wird.

Damit muss Schluss sein, und zwar bundesweit. Ich bin zuversichtlich, dass die anderen Landtagsfraktionen der LINKEN dieses Thema auf die Tagesordnung bringen werden. Im Bundestag wird derzeit ebenfalls ein Antrag der LINKEN beraten, diese inhumane und diskriminierende Regelung abzuschaffen (BT-Drs. 17/2325).”

—-
Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE.

Lager Möhlau wurde nicht gekündigt!

Landkreis Wittenberg hat Vertrag nicht gekündigt- Lagerdasein in Möhlau geht weiter!

Öffentlichkeit braucht mehr Informationen und Proteste!

Es war unmittelbar nach dem Internationalen Tag des Flüchtlings (20.6.). Am 21.6. stand die Entscheidung für den Landkreis Wittenberg zu einer Kündigung des Vertrags mit dem Eigentümer des Lagers Möhlau und zu alternativen Wohnungsunterbringungen an. Wie No Lager Halle mitteilt, hat Wittenberg den Vertrag mit dem Betreiber des Lagers Möhlau nicht gekündigt.

No Lager Halle: “Ab dem 01.01.2011 kann der Vertrag vierteljährlich gekündigt werden. Der Landkreis zieht nach wie vor eine bürokratische Lösung vor, dass die Flüchtlinge nicht sich selbst Wohnungen suchen dürfen. Er versucht sich so mehr Zeit zu verschaffen. Der Druck für eine dezentrale Unterbringung muß verstärkt werden!!” mehr Infos von No Lager Halle

Diese Entscheidung des Kreistags Wittenberg ist eine Hinhaltung, mit der politisch Verantwortliche immer noch den alten Zustand beibehalten und der Selbstbestimmtheit der Flüchtlinge eine Absage erteilen. Das bedeutet, dass die 206 Flüchtlinge noch immer im Wald leben müssen und in einem menschenunwürdigen Lager ausgegrenzt bleiben, und es bedeutet, dass ihnen die massiven wohnlichen, medizinischen und psychischen Einschränkungen in ihrem Leben und Alltag sehenden Auges weiterhin zubemessen werden. Nun sieht es so aus, dass eine Lösung verworfen wird, wonach sich alle Flüchtlinge selbst Wohnungen suchen und dezentral untergebracht werden sollten. Zwar haben die Beispiele in Sangerhausen und Dessau gezeigt, dass es auch ganz ohne zentrale Flüchtlingsunterkünfte geht. Aber immer noch scheinen in Wittenberg besondere Bedingungen für Flüchtlinge angewendet zu werden, die leider mit “Integration” nichts zu tun haben. Die Initiative Togo Action Plus erklärt ihren Protest gegen die fortgesetzte Ausgrenzung der Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt und gegen die Abwertung ihrer Lebensverhältnisse in einer Art Ausnahmezustand.

Es gibt immer wieder zu denken, dass solche Flüchtlingslager wie Möhlau in der deutschen Gesellschaft betrieben werden, die sich als Informations- und Mobilitätsgesellschaft brüstet. Und es gibt uns zu denken, dass dieses Lager bei aktiver Öffentlichkeitsarbeit über die Misere der BewohnerInnen, bei den deutlichen Berichten der betroffenen Flüchtlinge über ihre Lebensumstände, dennoch von den politisch Verantwortlichen beibehalten wird. War die öffentliche Arbeit und der Protest noch nicht laut und störend genug? Auch wir werden weiterhin für die Öffentlichkeit über Möhlau aktiv bleiben.

Es ist für uns immer noch eine Notwendigkeit, den strukturellen Rassismus, mit dem Flüchtlinge in Deutschland abgeschreckt, von der deutschen Gesellschaft ausgeschlossen werden sollen, zu skandalisieren. Was für das System unspektakulär abrollen soll, was als Normalität aussehen soll, gibt uns täglich Anlass zu streiten und unsere Stimme zu erheben.

Bericht von der Kundgebung für dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge in Wittenberg.

Am 18.6. organisierten No Lager Halle und die Flüchtlingsinitiative Möhlau eine Kundgebung mit Fest auf dem Marktplatz in Lutherstadt Wittenberg. Dabei forderten SprecherInnen u. a. vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt eine dezentrale Unterbringung der BewohnerInnen von Möhlau in Wohnungen. Auch die Initiative Togo Action Plus war vor Ort.

Redebeitrag der Initiative Togo Action Plus, Berlin:

“Für die Freiheit und Selbstbestimmtheit der Flüchtlinge! Private Wohnungen in Wittenberg und umfassende Versorgung für alle Flüchtlinge!

Die Flüchtlinge von Möhlau müssen endlich ihre Ruhe und ihre anständigen Wohn- und Lebensverhältnisse bekommen. Denn sie sind bis jetzt gezwungen, menschenunwürdige Einschränkungen im Lager Möhlau zu erdulden

–        das sind unwürdige Wohnverhältnisse in einer abbruchreifen Lagerkaserne

–        das sind kilometerweite Fußwege zu den nächsten Einkaufsmöglichkeiten, zu den Behörden und zum Arzt

–        das sind Isolation und Ausgrenzung im Wald

–        das ist völlige Unterversorgung bei medizinischer und therapeutischer Hilfe

–        das sind fehlende soziale Kontakte, Bildungs- und Integrationsmöglichkeiten für die Kinder

–         und das sind für die Erwachsenen fehlende Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten und fehlende Kontakte und Integrationsmöglichkeiten.

Die Menschen von Möhlau sind von Entbehrungen gezeichnet. In dem Ausnahmezustand, in dem sich die Flüchtlinge in Möhlau zwangsweise befinden, müssen sie täglich auf Dramen gefasst sein. Über Jahre hinweg kam immer wieder die Polizei zu Abschiebeanordnungen hierher. Hier ereigneten sich zwei Suizide und etliche Selbstmordversuche, die von Flüchtlingen als letzter Ausweg in ihrer Perspektivlosigkeit, ihrer Ungewissheit und der ständigen Drohung der Abschiebung gesehen wurden. Hier erlitt Azad Murat H. tödliche Brandverletzungen, und während die BewohnerInnen noch unter Schock standen, erschienen in den Wochen danach erneut Polizei und Ausländerbehörde für eine Abschiebeanordnung.

Die Menschen in Möhlau haben zu viel Schlimmes erlebt, nachdem sie bereits traumatisiert waren von ihrer Fluchtgeschichte und von den Erlebnissen der Kriege und existenziellen Nöte in den Ländern, aus denen sie geflüchtet sind. Sie bräuchten umfassende medizinische und therapeutische Hilfe und Unterstützung, aber sie erfuhren im Gegenteil in Möhlau, dass sie nur auf ein Minimum ein Anrecht hätten, und sie wurden immer wieder mit behördlichen Hürden und mit diskriminierenden Auflagen konfrontiert, wenn sie versuchten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Flüchtlinge von Möhlau sind zum großen Teil entkräftet und sie benötigen das, was deutsche StaatsbürgerInnen, die nicht traumatisiert sind, selbstverständlich bekommen: Private Wohnungen ihrer eigenen Wahl. Nicht zugewiesene Wohnungen in den Dörfern, sondern Wohnungen in der Stadt Wittenberg. Nicht neue Verwaltungsauflagen, die über die Köpfe der Flüchtlinge hinweg geschehen, sondern freie Entscheidung bei der Wahl der eigenen Wohnungen. Nicht neue Schikanen und neue Einschränkungen. Denn gerade die, die von Flucht und von existenziellen Notlagen gezeichnet sind, müssen sich auf eine gute Wohnsituation und auf erleichterten Zugang zur Gesellschaft, zu Behörden und zur medizinischen Versorgung verlassen können. Und sie müssen sich sozial integrieren und ein selbstbestimmtes Leben aufbauen können-  in der Stadt Wittenberg.

Flüchtlinge in Europa und in Deutschland brauchen Hilfe statt Zwangsauflagen, sie brauchen Integration statt Ausgrenzung. Die deutsche Gesellschaft beansprucht für sich, eine demokratische und hochentwickelte Gesellschaft zu sein. Aber wie geht diese Gesellschaft bis heute mit Flüchtlingen um? Es ist höchste Zeit, dass alle Lagerbaracken abgerissen werden und dass die Flüchtlinge eigene Wohnungen bekommen, dass sie Respekt und humanitäre Unterstützung bekommen. Wohnen ist Menschenrecht!

Flüchtlinge in Deutschland werden von Politik und Verwaltung unsichtbar gemacht für die übrige Bevölkerung, sie werden in Lager an den Stadträndern und in den Peripherien verbannt und ausgegrenzt. Laut Pro Asyl leben in Deutschland rund 80 000 Flüchtlinge in Lagern, viele von ihnen jahrelang. Somit werden schutzbedürftige und traumatisierte Menschen zum Opfer einer Bundespolitik und Gesellschaft, die sich gegen Migrantinnen abschottet, die Einwanderer als Bedrohung begreift, und die nur die Profiteure aus westlichen Industriestaaten willkommen heißt, und das bedeutet strukturellen Rassismus. Aber es kann eine humane Entwicklung geben, wenn Regionen jeweils dabei nicht mitmachen und wenn  Zivilgesellschaft und Verantwortliche sich vor Ort für die Flüchtlinge einsetzen und solide und selbstbestimmte Verhältnisse verlangen.

Es ist zu begrüßen, dass die AG Möhlau im Kreistag über Wohnalternativen für Flüchtlinge verhandelt, aber sie sollte dabei auch keine halben Sachen machen und sollte den Flüchtlingen Wahlfreiheit für ihre Wohnungen bieten. Denn die Menschen in Möhlau können nicht länger warten und sie können auch keine neuen Abhängigkeiten und Auflagen erdulden. Es muss ihnen möglich gemacht sein, sich selbst Wohnungen zu suchen. Und es dürfen nicht Einschränkungen gemacht werden, bei denen Alleinreisende außen vor gelassen werden und erneut in einer zentralen Unterkunft landen. Alleinstehende Flüchtlinge haben ebenso den Bedarf nach Schutz, nach Integration und nach selbstbestimmtem Wohnen wie alle anderen. Sie brauchen volle Gesundheitsversorgung, Fortbildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, sozialen Anschluss, einfache Einkaufswege und Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.

Diesen Flüchtlingen ist nicht geholfen, wenn man sie kilometerweit von der Stadt entfernt in einem Dorf oder einem Lager unterbringt. Sie haben nicht die Kräfte und sie haben kein Auto, um sich in die Stadt zu begeben. Wie der Landkreis weiß, haben sie nicht das Geld für den regelmäßigen Busfahrschein. Sie erhalten nur höchstens 180 Euro im Monat. Diejenigen, die Schutz gesucht haben, brauchen ein selbstbestimmtes Leben und Wohnungen in Wittenberg, soziale Integration und den etablierten Lebensstandard der deutschen Bevölkerung. Alles andere wäre Abschreckung. Für Wohnungen in Wittenberg- für Familien wie Alleinstehende, für alle Menschen, die jetzt noch in der Kaserne in Möhlau leben!

Für ein selbstbestimmtes Leben für Flüchtlinge! No border, no nation, no administration!”

—-

Lager Möhlau in der Sicht der Assoziation der Abgeschobenen Malis:

Zwei Delegierte der Assoziation der Abgeschobenen in Mali (AME) haben am 7.6.10 das Lager Möhlau besucht und waren von den dortigen Verhältnissen entsetzt. AME hatte sich 1996 als Selbstorganisation Abgeschobener in Mali gegründet, und ist sowohl mit medizinischer und struktureller Hilfe wie mit Öffentlichkeitsarbeit und Stellungnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen in Mali für Abgeschobene aktiv.

Die zwei Mitglieder von AME Osmane Diarra und Alassane Dicko haben sich nach Möhlau begeben im Rahmen ihrer 10-tägigen Info-Rundreise in Deutschland mit VertreterInnen von Medico International, von Pro Asyl, No Lager Bremen und dem Flüchtlingsrat Hamburg, um sich ein Bild von der deutschen Flüchtlingsverwaltung zu machen und um ihrerseits über die Situation in Mali zu informieren. Diarra und Dicko äußerten nach ihrem Eindruck von Möhlau, dass man in den afrikanischen Ländern niemals in dieser Weise mit Europäerinnen und Europäern umgehen würde. Auf ihrem Vortrag im Eine-Welt-Haus in Magdeburg sagten sie: “Wir hatten so etwas nicht erwartet, zu sehen, wie hier Unschuldige blockiert werden und ausgegrenzt werden ohne Perspektive…für das bisschen, was wir hier gesehen haben, müssen wir von einer moralischen Zerstörung der Menschen durch Isolation sprechen. Sie erwarten sich nichts mehr. Doch sie sind hierhergekommen, um Schutz zu suchen. Flüchtlinge brauchen Freiheit, und es ist die Pflicht von EU und Deutscher Regierung, ihren Blick zu ändern und zu ermöglichen, dass diese Menschen sich bewegen, reisen können.”

AME verwies hierbei auch auf die Verantwortung Europas gegenüber den Flüchtlingen: weil es die europäische Monopolpolitik in den Ländern des Südens ist und die Ausbeutung der Ressourcen in Nigeria, im Kongo, in Ruanda, im Sudan und vor den Küsten Somalias und Westafrikas ist, die die BewohnerInnen dazu zwingt, diese Länder zu fliehen. Die Mitglieder der Vereinigung für die Abgeschobenen Malis urteilten außerdem in einem Interview in der Zeitung Trend-Infopartisan über die europäische Verantwortung:

“Eine demokratische, unabhängige und ständige Kontrollinstanz (mit Teilnahme von Organisationen der Zivilgesellschaft und NGO `s) muss aufgestellt werden zur Wahrung der Menschenrechte von Asylsuchenden und von MigrantInnen, die von der Kontrolle und Steuerung des Flüchtlings-Stroms – betroffen sind. Die Notwendigkeit für die europäischen Zivilgesellschaften, einzugreifen, ist von der Verteidigung der Werte geboten, die selbst einmal zur Gründung der EU-Gemeinschaft geführt haben. Die Fragen der Migration ( ob natürliche menschliche oder dynamische sozio-ökonomische Bewegung) sind mit ihrer Wirkmächtigkeit für die Bevölkerungen und mit Sekundärfolgen für die Individuen zu wichtig, als dass sie nur Einzelregierenden und politischen Personen überlassen werden könnten. Denn es muss bewusst bleiben, dass für einige Länder außerordentlich schwere Lasten zu tragen sind und die zufrieden stellende Lösung für die Probleme nicht ohne eine internationale Solidarität erreicht werden kann.”

—-

Flüchtlingsrat Berlin fordert: Sofortige Abschaffung der Residenzpflicht statt kleinlicher Ausnahmen

Flüchtlingsrat Berlin fordert: Sofortige Abschaffung der Residenzpflicht statt kleinlicher Ausnahmen
27. Mai 2010 |

Innenminister beraten über Residenzpflicht für Flüchtlinge

Am 27. und 28. Mai treffen sich die Innenminister der Länder zu ihrer Frühjahrskonferenz in Hamburg. Auf der Tagesordnung steht eine Lockerung der Residenzpflicht. Der brandenburgische Innenminister Rainer Speer hat angekündigt, für eine entsprechende Bundesratsinitiative zu werben. Zu befürchten steht jedoch, dass sich die Innenminister sich auf die Möglichkeit beschränken, für Asylsuchende erweiterte Residenzpflichtbezirke unter Einbeziehung eines Nachbarbundeslandes einzurichten.

Dies könnte durch eine Erweiterung des § 58 des Asylverfahrensgesetz erfolgen:

“Um örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, können die Landesregierungen im Einvernehmen miteinander jeweils durch Rechtsverordnung bestimmen, dass sich Ausländer ohne Erlaubnis vorübergehend im benachbarten Land aufhalten können.”

Im Grundsatz hielte diese Initiative jedoch an der Residenzpflicht für Asylsuchende fest. An der in § 61 Aufenthaltsgesetz geregelten Residenzpflicht für Geduldete – mehr als ¾ der von der Residenzpflicht betroffenen Menschen sind Ausländer mit einer Duldung – änderte die Initiative nichts.

“Wir halten es für unerlässlich, die europaweit einmalige Residenzpflicht ganz aus dem Asyl- und Ausländerrecht zu streichen“, sagt Martina Mauer vom Berliner Flüchtlingsrat. “Eine Lockerung der Regelungen im Asylverfahrensgesetz reicht bei Weitem nicht aus.”

Geduldete Flüchtlinge sind ebenso von den desintegrierenden Folgen der Residenzpflicht betroffen wie Asylsuchende. Aktuell unterliegen bundesweit fast 200.000 Menschen der Residenzpflicht, darunter etwa 88.000 Geduldete, 70.000 sonstige Ausreisepflichtige (faktische Duldung) sowie 37.500 Asylsuchende (Zahlen v. 31.03.2010, Bundestags-Drs. 17/1539). Ihre gesellschaftliche Teilhabe wird dadurch enorm erschwert, wenn nicht sogar völlig verhindert.

“Deshalb fordern wir die Innenminister der Länder auf, eine Bundesratsinitiative zu erarbeiten, die eine Aufhebung des § 56 AsylVfG und wegen der geduldeten Flüchtlinge auch die Aufhebung des § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG zum Ziel hat”, so Mauer weiter.

Die politische Situation für eine Abschaffung der Residenzpflicht ist günstig, da auch die Bundes-FDP sich für mehr Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge ausgesprochen hat.

Source: www.residenzpflicht. info