Offener Brief der Gruppe „Sauvons Le Togo“ (dt.:„Rettet Togo“) an François Hollande, Präsident der Republik Frankreich

Über die Notwendigkeit, die Prozesse von Werten der Republik und der Demokratie im Togo zu verteidigen!

Sehr geehrter Herr Präsident,

das Kollektiv der Bürgerbewegung “Sauvons le Togo” (CST) hatte Ihnen am Tag nach Ihrem Sieg der französischen Präsidentschaftswahlen am 6. Mai 2012 gratuliert. Für uns war dieser Sieg zu begrüßen, der auf Werten, auf BürgerInneninitiative und auf republikanischer Versammlung basierte, welches Frankreich und der internationalen Gemeinschaft die Gelegenheit gab, eine Welt der Zuversicht, der Brüderlichkeit und der Solidarität zu schaffen, geteilt zum Wohle aller Völker dieser Erde.

Wir haben dann zu einer echten Politik des Umbruchs in der Außenpolitik, vor allem im Hinblick auf die afrikanischen Länder und besonders auf Togo, eingeladen.

Angesichts der wiederholten Verletzung von Menschenrechten sowie der Verfassung mit Blick auf die Echtheit der Wahlgänge und der öffentlichen Rechtfertigungen der auf das Militär und Clans beruhenden Diktatur, die seit mehr als 45 Jahren unser Land regiert , hat die Bewegung, nach mehreren Mahnungen an Faure Gnassingbe und seine Regierung , am 4. Juni 2012 eine BürgerInnenplattform für ein demokratisches Togo für eine glückliche und friedliche Strategie aus der Krise öffentlich vorgestellt……

Der Volltext zum Download:

OffenerBrief_Sauvons_Le_Togo_deutsch

OffenerBrief_Souvons_Le_Togo_francais

Bundesweite Abschaffung und Rückerstattung der 10 Euro Gebühr jetzt!

ITAP e.V. fordert die Innenministerien aller Länder dazu auf, die 10 Euro Gebühr für eine Verlassenserlaubnis abzuschaffen sowie die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurück zu erstatten. Hier das Anschreiben und das Urteil, das wir verschickt haben. Das Urteil könnt ihr gerne auch für eure eigene politische Praxis verwenden.

Liebe Damen und Herren,

wir, die Initiative Togo Action Plus e.V., möchten Sie auf das Urteil des OVG Magdeburg (siehe Anhang; Aktenzeichen: 2L44/10 – 1A 395/07 – HAL) vom 26. Oktober 2011 aufmerksam machen und fordern die bundesweite Abschaffung der 10 Euro Gebühr für eine Verlassenserlaubnis sowie die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Gebühren.

Das OVG gab dem Kläger Komi E. recht und urteilte, dass für die Erhebung einer Gebühr für eine Verlassenserlaubnis keine rechtliche Grundlage besteht. Noch immer wird die Gebühr in vielen Ausländerbehörden von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten immer dann verlangt, wenn sie den ihnen zugeteilten Landkreis oder das Bundesland verlassen wollen und sich dafür bei der Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis einholen müssen.

Die Erhebung einer Gebühr für eine Verlassenserlaubnis ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Menschen, die hier in Deutschland Asyl beantragt haben bzw. geduldet sind. Vor dem Hintergrund der finanziell schwachen Lage der Menschen, die zumeist von Leistungen nach AsylbLG oder von Leistungen nach SGB II leben müssen, stellt die Erhebung einer solchen Gebühr einen verschärften Eingriff in die Grundrechte dar.

Doch nicht nur in Sachsen-Anhalt werden Gebühren für eine Verlassenserlaubnis erhoben. Daher fordert ITAP e.V. alle Innenministerien in Deutschland dazu auf, zu überprüfen, in welchen Ausländerbehörden des Landes Gebühren für eine Verlassenserlaubnis erhoben werden, diese auf das Urteil des OVG Magdeburg hinzuweisen und anzuordnen ab sofort von der rechtswidrigen Gebühr abzulassen. Darüber hinaus fordert ITAP e.V. die Innenministerien dazu auf, dahingehend tätig zu werden, so dass die Ausländerbehörden zu Unrecht erhobene Gebühren an die Betroffenen rückerstatten.

Initiative Togo Action Plus e.V. (ITAP e.V.)

Zum downloaden: Urteil 10€ Gebühr

Komi E. gewinnt Prozess gegen 10 € Gebühr

Im Berufungsverfahren vom 26. Oktober 2011 ist das Erheben von 10 € für eine Verlassenserlaubnis abermals als rechtswidrig erklärt worden. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg dürfte wenigstens eine der Willkür-Praxen der Ausländerbehörden enden.

Seit 2007 klagte Komi E., ehemaliger Asylbewerber, gegen die 10 € Gebühr. Diese wird von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten immer dann verlangt, wenn sie den ihnen zugeteilten Landkreis oder das Bundesland verlassen wollen und sich dafür bei der Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis einholen müssen. Da eine Verlassenserlaubnis in der Regel nur für wenige Tage erteilt wird, sind Geflüchtete dazu gezwungen, mehrmals pro Monat eine solche zu beantragen. Damit stellt die 10 € Gebühr eine immense, finanzielle Belastung für die Betroffenen dar.

Bereits im Februar 2011 entschied das Verwaltungsgericht Halle (Saale), dass es für die Praxis der 10 € Gebühr für eine Verlassenserlaubnis keine Rechtsgrundlage gibt. Doch auch nach dem Urteil in Halle blieb die Ausländerbehörde bei der Praxis und verlangte weiterhin 10 €, wie mehrere Geflüchtete berichten und die Ausländerbehörde nach telefonischer Auskunft selbst angab. Vor Gericht begründete die Ausländerbehörde die Gebühr damit, dass bei der Verlassenserlaubnis eine Bescheinigung auf Antrag vorliege. Rechtsanwalt Volker Gerloff aber erklärt, dass es sich hierbei nicht um eine sonstige Bescheinigung nach dem Aufenthaltsgesetz (§47 Absatz 1 Nr. 9) handele, sondern um eine Verlassenserlaubnis. Das sei ein ganz normaler Verwaltungsakt und nicht eine sonstige Bescheinigung. Letzteres ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ausländerbehörde für das Jobcenter eine Bescheinigung über den Aufenthaltstitel ausstellt.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Magdeburgs hat bundesweit Geltung. Nun ist es an der Politik dafür zu sorgen, dass dieser Rechtsentscheid in die Praxis der Ausländerbehörden in ganz Deutschland eingeht. Komi E. fordert die Innenministerien dazu auf, entsprechende Weisungen zu erlassen, dass die Ausländerbehörden die entsprechenden Gebührenentscheide überprüfen, diese zurück nehmen und im Ergebnis die jeweils 10 € an die Betroffenen zurück zahlen.