Flüchtlingsrat Berlin fordert: Sofortige Abschaffung der Residenzpflicht statt kleinlicher Ausnahmen

Flüchtlingsrat Berlin fordert: Sofortige Abschaffung der Residenzpflicht statt kleinlicher Ausnahmen
27. Mai 2010 |

Innenminister beraten über Residenzpflicht für Flüchtlinge

Am 27. und 28. Mai treffen sich die Innenminister der Länder zu ihrer Frühjahrskonferenz in Hamburg. Auf der Tagesordnung steht eine Lockerung der Residenzpflicht. Der brandenburgische Innenminister Rainer Speer hat angekündigt, für eine entsprechende Bundesratsinitiative zu werben. Zu befürchten steht jedoch, dass sich die Innenminister sich auf die Möglichkeit beschränken, für Asylsuchende erweiterte Residenzpflichtbezirke unter Einbeziehung eines Nachbarbundeslandes einzurichten.

Dies könnte durch eine Erweiterung des § 58 des Asylverfahrensgesetz erfolgen:

“Um örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, können die Landesregierungen im Einvernehmen miteinander jeweils durch Rechtsverordnung bestimmen, dass sich Ausländer ohne Erlaubnis vorübergehend im benachbarten Land aufhalten können.”

Im Grundsatz hielte diese Initiative jedoch an der Residenzpflicht für Asylsuchende fest. An der in § 61 Aufenthaltsgesetz geregelten Residenzpflicht für Geduldete – mehr als ¾ der von der Residenzpflicht betroffenen Menschen sind Ausländer mit einer Duldung – änderte die Initiative nichts.

“Wir halten es für unerlässlich, die europaweit einmalige Residenzpflicht ganz aus dem Asyl- und Ausländerrecht zu streichen“, sagt Martina Mauer vom Berliner Flüchtlingsrat. “Eine Lockerung der Regelungen im Asylverfahrensgesetz reicht bei Weitem nicht aus.”

Geduldete Flüchtlinge sind ebenso von den desintegrierenden Folgen der Residenzpflicht betroffen wie Asylsuchende. Aktuell unterliegen bundesweit fast 200.000 Menschen der Residenzpflicht, darunter etwa 88.000 Geduldete, 70.000 sonstige Ausreisepflichtige (faktische Duldung) sowie 37.500 Asylsuchende (Zahlen v. 31.03.2010, Bundestags-Drs. 17/1539). Ihre gesellschaftliche Teilhabe wird dadurch enorm erschwert, wenn nicht sogar völlig verhindert.

“Deshalb fordern wir die Innenminister der Länder auf, eine Bundesratsinitiative zu erarbeiten, die eine Aufhebung des § 56 AsylVfG und wegen der geduldeten Flüchtlinge auch die Aufhebung des § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG zum Ziel hat”, so Mauer weiter.

Die politische Situation für eine Abschaffung der Residenzpflicht ist günstig, da auch die Bundes-FDP sich für mehr Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge ausgesprochen hat.

Source: www.residenzpflicht. info

Pressemitteilung: Komi E. klagt gegen Behörden-Rassismus. Gerichtsverfahren am 29. April in Halle/Saale.

Berlin, den 15. April 2010

Pressemitteilung: Komi E. klagt gegen Behörden-Rassismus. Gerichtsverfahren am 29. April in Halle/Saale.

Am 29. April 2010 entscheidet das Verwaltungsgericht Halle/Saale über die Klage von Komi E., der sich in einer mündlichen Verhandlung gegen die repressiven Auflagen von Seiten des Ordnungsamtes im Landkreis Saalekreis Merseburg ausspricht.

Am 26.05.2009 fand in Merseburg eine Demonstration unter dem Motto „Gegen Residenzpflicht und gegen Einschränkung der Bewegungsfreiheit“ statt. Viele Aktivist_innen gingen an diesem Tag für das Recht auf die Straße, „sich innerhalb eines Staates frei (…) bewegen und seinen Aufenthaltsort frei (…) wählen“ zu können. Denn Bewegungsfreiheit ist allgemeines Menschenrecht!

Gleich nach Ankunft am Bahnhof in Merseburg (Sachsen-Anhalt), musste der Veranstalter Komi E. die Auflagen zur Versammlung vor Ort unterschreiben, da die Demonstration sonst hätte nicht stattfinden können. Die Inhalte der Auflage aber enthielten klar repressive Vorgaben. Zum Beispiel wurde angeordnet, dass „die Ordner volljährig und im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes“ sein müssten und dieses „auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen“ sei. Ein solches Vorgehen ist grob rechtswidrig, da das Versammlungsgesetz eindeutig regelt, dass lediglich bezüglich der Zahl der Ordner_innen Regelungen getroffen werden dürfen. Für alles weitere fehlt jegliche Ermächtigungsgrundlage von Seiten der Versammlungsbehörde!

In kolonialer Tradition kontrollieren und beschränken die deutschen Behörden also nicht nur die Bewegung von den Teilen der Bevölkerung, die aktuell um eine Aufenthaltsgenehmigung kämpfen, sondern auch von Menschen, die eine solche besitzen. Damit soll jeder Form antikolonialen Widerstandes ‘vorgebeugt’ werden. So auch am besagten Tag der Demonstration in Merseburg.

Ein weiteres Beispiel ist die in der Auflage erhobene Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Zensiert werden sollen damit jegliche Äußerungen, die den „öffentlichen Frieden“ gefährden. Ein Beispiel ist die erhobene Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Zensiert werden sollen damit jegliche Äußerungen, die den „öffentlichen Frieden“ gefährden. Der Veranstalter – und mit seiner Unterschrift auch die Demonstrant_innen – musste sich dazu verpflichten, Behörden, Institutionen oder Personen des öffentlichen Lebens nicht zu diffamieren, so heißt es weiter im Auflagetext. Die Auslegung des Wortes „diffamieren“ wird in der Regel mit gezielter Verleumdung durch Unterstellung gleich gesetzt. Die Tatsache, dass durch die aktuelle Asyl- und Flüchtlingspolitik Menschen über Jahre hinweg in Lager abgeschirmt und von der Teilhabe am sozialen, ökonomischen und kulturellen Leben ausgegrenzt werden, ist hingegen Realität und keine Unterstellung!

Unterstützt Komi E. am 29. April 2010 vor Gericht! Sprecht euch gegen bürokratisierten Rassismus aus!

Weg mit der Residenzpflicht! Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!

Gerichtsverhandlung in Halle am 29.04.2010

Ort: Verwaltungsgericht Halle/Saale 10 Uhr

Abfahrt aus Berlin mit dem Bus ab Alexanderplatz um 6.45 Uhr

Treffpunkt: Reisezentrum Alexanderplatz im S-Bahnhof

http://togoactionplus.wordpress.com

Kontakt: 0174 74 77 656

Pressemitteilung: Komi E. klagt gegen Behörden-Rassismus. Gerichtsverfahren am 29. April in Halle/Saale.

Berlin, den 15. April 2010

Pressemitteilung: Komi E. klagt gegen Behörden-Rassismus. Gerichtsverfahren am 29. April in Halle/Saale.

Am 29. April 2010 entscheidet das Verwaltungsgericht Halle/Saale über die Klage von Komi E., der sich in einer mündlichen Verhandlung gegen die repressiven Auflagen von Seiten des Ordnungsamtes im Landkreis Saalekreis Merseburg ausspricht.

Am 26.05.2009 fand in Merseburg eine Demonstration unter dem Motto „Gegen Residenzpflicht und gegen Einschränkung der Bewegungsfreiheit“ statt. Viele Aktivist_innen gingen an diesem Tag für das Recht auf die Straße, „sich innerhalb eines Staates frei (…) bewegen und seinen Aufenthaltsort frei (…) wählen“ zu können. Denn Bewegungsfreiheit ist allgemeines Menschenrecht!

Gleich nach Ankunft am Bahnhof in Merseburg (Sachsen-Anhalt), musste der Veranstalter Komi E. die Auflagen zur Versammlung vor Ort unterschreiben, da die Demonstration sonst hätte nicht stattfinden können. Die Inhalte der Auflage aber enthielten klar repressive Vorgaben. Zum Beispiel wurde angeordnet, dass „die Ordner volljährig und im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes“ sein müssten und dieses „auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen“ sei. Ein solches Vorgehen ist grob rechtswidrig, da das Versammlungsgesetz eindeutig regelt, dass lediglich bezüglich der Zahl der Ordner_innen Regelungen getroffen werden dürfen. Für alles weitere fehlt jegliche Ermächtigungsgrundlage von Seiten der Versammlungsbehörde!

In kolonialer Tradition kontrollieren und beschränken die deutschen Behörden also nicht nur die Bewegung von den Teilen der Bevölkerung, die aktuell um eine Aufenthaltsgenehmigung kämpfen, sondern auch von Menschen, die eine solche besitzen. Damit soll jeder Form antikolonialen Widerstandes ‘vorgebeugt’ werden. So auch am besagten Tag der Demonstration in Merseburg.

Ein weiteres Beispiel ist die in der Auflage erhobene Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Zensiert werden sollen damit jegliche Äußerungen, die den „öffentlichen Frieden“ gefährden. Ein Beispiel ist die erhobene Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Zensiert werden sollen damit jegliche Äußerungen, die den „öffentlichen Frieden“ gefährden. Der Veranstalter – und mit seiner Unterschrift auch die Demonstrant_innen – musste sich dazu verpflichten, Behörden, Institutionen oder Personen des öffentlichen Lebens nicht zu diffamieren, so heißt es weiter im Auflagetext. Die Auslegung des Wortes „diffamieren“ wird in der Regel mit gezielter Verleumdung durch Unterstellung gleich gesetzt. Die Tatsache, dass durch die aktuelle Asyl- und Flüchtlingspolitik Menschen über Jahre hinweg in Lager abgeschirmt und von der Teilhabe am sozialen, ökonomischen und kulturellen Leben ausgegrenzt werden, ist hingegen Realität und keine Unterstellung!

Unterstützt Komi E. am 29. April 2010 vor Gericht! Sprecht euch gegen bürokratisierten Rassismus aus!

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