Repression gegen Anti-Residenzpflicht-Aktivisten:Bitte kommt zum Prozeß!

Am 26. Februar 2010 entscheidet das Verwaltungsgericht Halle/Saale über die Klage von Komi E. gegen die Gebühren von über 10 €, die von Flüchtlingen bei einem jeden Antrag auf Verlassen des Landkreises zu zahlen sind. Die ohnehin rassistische Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland durch die Residenzpflicht wird damit durch weitere finanzielle Hürden verschärft.

Im Landkreis Saalkreis verlangt die Ausländerbehörde von den Flüchtlingen 10 €, wenn sie beantragen, den Landkreis „aus privaten Gründen“ zu verlassen. Aufgrund der finanziell geringen Einkünfte von Flüchtlingen in Deutschland, wird ihnen damit das Recht „sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen“ unmöglich gemacht, obwohl dies ein im Artikel 13 der UN- Menschenrechtsscharta verankertes, allgemeines Menschenrecht ist!

Der Aktivist Komi E., Vizepräsident von der Initiative Togo Action Plus, hat deshalb vor Gericht gegen die Behörde geklagt. Mit einer umgreifenden Faxkampagne gegen die Residenzpflicht, die auch das Innenministerium in Sachsen-Anhalt, die Ausländerbehörde Landkreis Saalekreis (Merseburg) und das Verwaltungsgericht in Halle erreichte, forderte Komi E.: Weg mit der Residenzpflicht! Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!

Sechs Tage nach der erfolgreichen Faxkampagne erreichte Komi E. ein Bescheid von der Ausländerbehörde Landkreis Saalekreis (Merseburg), in dem er zu einer Rückzahlung von vermeintlichen „Abschiebevorbereitungen“ von über 1165,01 € aufgefordert wird. Alle aufgelisteten Kosten in dem Bescheid entsprechen aber nicht der genannten Begründung der Behörden, so zum Beispiel die Passbeschaffung. Die zeitlich nahe Folge der Kostenforderung auf die Faxkampagne lässt keine Zweifel an der gezielten Repression gegen Komi E.
 
Am 26. Februar 2010 findet die Gerichtsverhandlung statt, bei der zum einen über die Klage aus dem Jahre 2007 gegen die Gebühren von über 10 € und zum anderen über die absurde und rechtswidrige Kostenforderung von über 1165,01 € entschieden wird. Die Initiative Togo Action Plus bittet um eure Unterstützung! Lasst uns Solidarität zeigen im Kampf gegen die staatliche Repression und deutschen Alltagsrassismus!

Gerichtsverhandlung in Halle am 26.02.2010
Ort: Verwaltungsgericht Halle/Saale  10 Uhr
Abfahrt aus Berlin mit dem Bus ab Alexanderplatz um 7 Uhr
Treffpunkt: Reisezentrum Alexanderplatz im S-Bahnhof

Spendenkonto der Initiative Togo Action Plus:

Die Organisierung von Widerstand und Vernetzung kostet auch Geld. Darum freuen wir uns über jeden Soli-Beitrag. Spenden an das Konto der Antirassistischen Initiative Berlin, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00, Kto. 303 96 00, Verwendungszweck: Initiative Togo Action Plus.

7.01.10: Demonstration der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

 

Pressemitteilung Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, www.initiativeouryjalloh.wordpress.com:

Demo zum 5. Todestag Oury Jallohs

 Am 17. Dezember 2009 sollte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Revision gegen den Freispruch der zwei Polizeibeamten entscheiden. Das Urteil wurde auf den 07. Januar vertagt, den fünften Todestag Oury Jallohs. Um uns gemeinsam für Gerechtigkeit im Falle Oury Jallohs und ähnlichen Fällen einzusetzen, rufen wir zur Demonstration in Dessau am 07. 01. 2010 auf. (Abfahrt aus Berlin mit dem Bus ab Alexanderplatz um 10 Uhr.)

 Oury Jalloh wurde am Morgen des 7. Januar 2005 von der Dessauer Polizei aufgegriffen, in der Zelle Nr. 5 an Händen und Füßen gefesselt, an Wand und Boden gekettet und dadurch gezwungen, auf einer feuerfesten Matratze zu liegen, auf der er kurz nach Mittag lebendig verbrannte. Die Black Community in Dessau forderte eine Untersuchung der Todesumstände Oury Jallohs: Wie kann es möglich sein, dass sich ein an Händen und Füßen gefesselter Mensch selbst anzündet, obwohl sich die Matratze nicht ohne Hilfsmittel anzünden lässt?

 Wir fordern: Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung

 Obwohl in der zweiten, unabhängig durchgeführten Obduktion – im Gegensatz zur ersten – Verletzungen am Körper, wie z.B. die gebrochene Nase und das verletzte Trommelfell, gefunden wurden, schloss das Landgericht Dessau die Akte, unter dem Vorwand unzureichender Beweise, und lehnte ein Gerichtsverfahren ab. Durch starkes Durchhaltevermögen und Widerstand der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“, der African/ Black Communities sowie vieler verschiedener Menschen, wurde der Prozess am 27. März 2007 eröffnet, um den Widersprüchen und Ungereimtheiten in diesem Fall zu begegnen. Wie konnten eine Handfessel und ein Video vom Tatort während der Ermittlungen einfach verschwinden?

 Oury Jalloh – Das war Mord!

 Die zwei Angeklagten Andreas S. und Hans Ulrich M. wurden am 8. Dezember 2008 freigesprochen. Nach dem Prozess betonte Richter Manfred Steinhoff zwar, dass die Dessauer Polizei geschlampt hat und die „Falschaussagen der Beamten (…) dem Land Sachsen-Anhalt schaden“ würden, während des gesamten Prozesses unternahm er dagegen jedoch nichts. Ein Aktivist meint dazu: „Es war das Abscheulichste, was wir hier gesehen hatten. Der Mord an Oury Jalloh zeigte uns, dass unsere Kinder morgen hier nicht mehr sicher sein werden. Er öffnete uns die Augen und machte uns die Dringlichkeit unserer Aktivitäten klar.“

 Demo in Dessau am 07. 01. 2010

Start: Dessauer Hauptbahnhof 14 Uhr

Abfahrt aus Berlin mit dem Bus ab Alexanderplatz um 10 Uhr

Treffpunkt: Reisezentrum Alexanderplatz im S-Bahnhof

Kontakt: 0174 74 77 656

http://initiativeouryjalloh.wordpress.com

http://thecaravan.org

http://thevoiceforum.org