Für Wohnungen in Wittenberg! Kundgebung der Flüchtlinge von Lager Möhlau am 18.6.!

SPIELEN UND LEBEN IN DER STADT UND NICHT IM WALD!

WOHNUNGEN IN WITTENBERG – FÜR ALLE MÖHLAUER FLÜCHTLINGE! LAGER MÖHLAU DICHTMACHEN!

Kundgebung mit Fest in Lutherstadt Wittenberg auf dem Marktplatz am Freitag 18.6.10 um 13 Uhr, von No Lager Halle und Flüchtlingsinitiative Möhlau

Initiative Togo Action Plus fährt von Berlin aus mit der Bahn hin – Treffpunkt um 10.15 am Reisezentrum Alexanderplatz (im S-Bahnhof)

Noch wohnen die 206 Flüchtlinge zwangsweise in der alten Lagerkaserne Möhlau im Niemandsland – 8 Kilometer entfernt vom Bahnhof des Dörfchens Raguhn, und 7 Kilometer entfernt von Gräfenhainichen…Der Kreistag Wittenberg (Sachsen-Anhalt ) hatte auf ihre Proteste hin seit dem November 2009 begonnen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit ihren Lebensbedingungen und mit alternativen Unterbringungen befassen sollte (ursprünglich, so gaben SprecherInnen des Kreistags zu, hätte es diese AG schon in 1999 geben sollen, aber sie kam damals nicht zustande).

Während es zu begrüßen ist, dass das Gutscheinsystem inzwischen teilweise von Bargeldzahlungen abgelöst wurde, so bleibt es zu kritisieren, dass diese Änderung noch nicht alle Flüchtlinge einbegreift. Außerdem mussten diese seit dem Januar neue Schikanen mit Botschaftsvorführungen und Abschiebeandrohungen über sich ergehen lassen ( Dokumentation von No Lager Halle )!

Die AG “Möhlau” des Kreistags wurde von der Flüchtlingsinitiative Möhlau und dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt dahingehend kritisiert, dass keine Flüchtlinge vertreten sind. Jetzt, seit dem Mai wurden Vorschläge von der AG vorgelegt und bei einem runden Tisch mit den Betroffenen und mit VertreterInnen von No Lager Halle besprochen. Und am 21. 6. muss der Kreistag definitiv über die Zukunft der MöhlauerInnen entscheiden, weil der Pachtvertrag mit dem Eigentümer ausläuft. Darum organisieren No Lager Halle und die Flüchtlingsinitiative Möhlau ein Fest mit Kundgebung am 18.6., um die Lebensumstände der Möhlauer Flüchtlinge öffentlich zu machen und nochmals Wohnungen in Wittenberg für sie zu verlangen.

Salomon Wantchoucou von der Flüchtlingsinitiative Möhlau erklärte bei dem runden Tisch (am 8.6.): “Die Flüchtlinge wollen keinen isolierten Wohnort mehr. Erstens wollen sie Privatwohnungen für Verheiratete sowie Unverheiratete, wie es heute auch in dem Landkreis Dessau-Roßlau der Fall ist. Die Flüchtlinge dort können selbst Wohnungen für sich wählen. Und sie wollen zweitens in die Stadt integriert werden, in der es Zugverbindungen, Einkaufsmöglichkeiten, Spielplätze für Kinder usw. gibt.”

Mit der verwaltungsbestimmten Unterbringung der Flüchtlinge steht der Landkreis Lutherstadt Wittenberg im Land inzwischen ziemlich alleine da. In Dessau wurde eine zentrale Unterkunft geschlossen und die Flüchtlinge sollten sich dann selbst Wohnungen suchen; das gleiche war in Sangerhausen und Magdeburg der Fall, wo Verwaltungen nach Jahren aus Kostengründen von der Kontrolle der Wohnsituation von Flüchtlingen abwichen. Privatwohnungen eigener Wahl sind nun mal die humanste und die billigste Lösung zugleich. Die Initiative Runder Tisch in Wittenberg hat einen Offenen Brief an den Landkreis verfaßt, um die Schließung von Möhlau zu fordern (Brief ). Dieser Brief kann bis 14.6. unterschrieben und an den Landkreis geschickt werden.

Es ist zudem deutlich zu fordern, dass die Flüchtlinge Wahlfreiheit für ihre Wohnungen bekommen! Doch es steht auf der Kippe, ob sich die AG des Kreistags hierfür entscheidet. Es wird u. a. von diesem argumentiert, dass private Wohnungen hohe Verwaltungskosten mit sich brächten – also wird offenbar vorausgesetzt, dass eine freie Wohnortwahl gar nicht in Frage komme. Es sind diverse andere Unterbringungen im Gespräch, u. a. eine neue zentrale “Gemeinschaftsunterkunft” für die Alleinstehenden von Möhlau, und für die anderen, z. B. Familien, keine ausschließliche Unterbringung in der Stadt Wittenberg, wie es die MöhlauerInnen verlangen.

Demo für Schließung von Möhlau 2009Demo 2009

Doch die Menschen in Möhlau haben schon zu viel gelitten. Sie haben viele menschenunwürdigen Einschränkungen erdulden müssen. Der Landkreis wäre jetzt in der Pflicht, diesen Menschen endlich Ruhe zu gewähren und sie nicht mit neuen Auflagen zu konfrontieren.

Auch die Initiative Togo Action Plus fordert: Keine halben Sachen! Keine kleinlichen Ausnahmen oder neuen Zwangsbestimmungen! Gebt den Flüchtlingen von Möhlau endlich private Wohnungen ihrer Wahl!

Wohnungen in Wittenberg für alle Flüchtlinge!

Kommt mit von Berlin nach Wittenberg, um an der Kundgebung teilzunehmen! Wir fahren mit Ländertickets zusammen hin.

Initiative Togo Action Plus, Colbestr. 19, 12047 Berlin

11.6.10 

Lager Möhlau muss weg!

Lager Möhlau muss weg!
Flüchtlingsinitiative Möhlau unterstützen- an der Besichtigung des Lagers teilnehmen!

Die Gespräche über das Flüchtlingslager Möhlau in der “AG Möhlau” des Kreistags Wittenberg laufen, und es soll im Juni zu einer Entscheidung kommen. Die Flüchtlingsinitiative Möhlau und No Lager Halle sowie der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt kritisierten in den vergangenen Monaten, dass keine FlüchtlingssprecherInnen in der AG vertreten seien. Zugleich seien BewohnerInnen der Flüchtlingskaserne mit Botschaftsvorführungen und Abschiebeandrohungen massiv unter Druck gesetzt worden. Auch die Initiative Togo Action Plus protestiert gegen diese erneuten Schikanen gegen die den Möhlauer Flüchtlinge, und fordert, dass Schluss mit den Hinhaltungen der Flüchtlinge in Möhlau ist – es ist höchste Zeit, dass die 250 BewohnerInnen der elenden Kaserne im Niemandsland endlich menschenwürdig leben können und Wohnungen in Wittenberg erhalten. Die Kinder und Jugendlichen, die hier unter erbärmlichen Verhältnissen aufwachsen, aber auch sämtliche Erwachsenen und “Einzelreisenden” haben schleunigst in dezentralen Wohnungen unterzukommen – damit dieser Schandfleck eines “Wohnheims” endlich abgerissen werden kann, der nichts mit einer Unterkunft für Menschen gemein hat.

In einem offenen Brief an die zuständige Kommission schilderten die Flüchtlinge von Möhlau im Februar dieses Jahres ihre Wohnsituation. Der Brief ist bei No Lager Halle dokumentiert.

Die Karawane für das Recht der Flüchtlinge und MigrantInnen organisiert deshalb mit No Lager Hlle und der Flüchtlingsinitiative Möhlau wieder eine Pressekonferenz in Möhlau am 7.06.10 um 12 Uhr. Dabei sollen auch Mitglieder der Organisation “Association Malienne pour les Expulsés”, die “Assoziation für die Abgeschobenen in Mali” zugegen sein, die nach Deutschland gereist sind.

T.A.P. 3.06.10

Gebührenerhebung für “Verlassensgestattung” ist rechtswidrig!

Halle/ Saale, 26.02.2010.
Gerichtsverhandlung gegen Residenzpflicht:
Komi E. gewinnt Klage gegen 10 Euro Gebühren.

Komi E., Vizepräsident der Initiative Togo Action Plus, klagte 2007 beim Verwaltungsgericht Halle/Saale gegen die Erhebung einer Gebühr von 10 Euro. Die Ausländerbehörde im Landkreis Saalekreis verlangt diese Gebühr von Flüchtlingen, die den Landkreis verlassen wollen. Die ohnehin rassistische Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland durch die Residenzpflicht wird durch diese Gebühr verschärft.

Heute verkündete das Verwaltungsgericht Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) das Urteil. Der Richter Harms erklärte, dass es für die Erhebung einer solchen Gebühr von Flüchtlingen keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Ausländerbehörde, die der Verhandlung fernblieb, muss Komi E. den Streitbetrag von 10 Euro zurückerstatten. “Dies ist ein Präzedenzfall im Kampf gegen strukturellen Rassismus. Wir hoffen, dass die Ausländerbehörde in Merseburg in Zukunft keine Gebühren mehr von den Flüchtlingen verlangt“, sagte Anett Zeidler von der Initiative Togo Action Plus.

BEWEGUNGSFREIHEIT IST MENSCHENRECHT!

Presseerklärung der Internationalen Liga für Menschenrechte (Website)dazu: Verwaltungsgericht Halle/Saale gibt Kläger Komi E. Recht

 Gebührenerhebung für Verlassungsanträge durch Landkreis Saalkreis entbehrt jeder Rechtsgrundlage!

 Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, finden sich fast zwangsläufig in einem Status wieder, der offiziell als „unsicher“ oder „geduldet“ bezeichnet wird. Solange ihr Asylantrag in Bearbeitung ist, gilt der Status der Asylsuchenden als „unsicher“. Ist der Antrag abgelehnt aber eine Abschiebung aufgrund der Situation im Herkunftsland nicht möglich, gilt der Status „vorübergehend geduldet“ und deshalb „unsicher“. Flüchtlingen mit „unsicherem“ Aufenthaltsstatus werden bundesweit auf Massenunterkünften verteilt, die alle Aspekte von Lagern aufweisen. Die bundesweite Verteilung der Flüchtlinge auf Lager in einzelnen Landkreise ist durch das weltweit einmalige Gesetz der so genannten Residenzpflicht geregelt. Asylbewerbern ist es untersagt, die territoriale Parzelle zu verlassen, auf der sie gemäß einer Quotenreglung festgesetzt werden, damit die dort zuständige Ausländerbehörde sie „verwalten“, d. h. auf Schritt und Tritt überwachen und kontrollieren kann.

Zur inhumanen Verwaltung  gehören so genannte (!) Verlassensanträge.

 Im Landkreis Saalkreis (Sachsen Anhalt) hat sich die Ausländerbehörde die Praxis zu eigen gemacht, pro Verlassensantrag „aus privaten Gründen“ eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,– € zu erheben. Angesichts der Tatsache, dass Flüchtlinge mit „unsicherem“ Aufenthaltsstatus finanziell auf ein minimales Taschengeld werden, der Schikanengipfel der insgesamt inhumanen Flüchtlingspolitik in Deutschland.

Gegen diese Praxis klagte Komi E. beim Verwaltungsgericht Halle/Saale.

 Mit Erfolg!

 Rechtsanwalt Volker Gerloff: „Am heutigen Freitag, 26. Februaer 2010 stellte das Gericht fest,  dass es keine Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Gebühr für Verlassensanträge gibt. Insofern wurden alle von Flüchtlingen bereits bezahlten Gebühren vom Landkreis rechtswidrig erhoben! Dies ist das erste Urteil, dass die grundsätzliche Unvereinbarkeit der Gebührenpraxis des Landkreis Saalkreis mit geltendem Recht feststellt.“

 Die Liga ruft alle Asylsuchende auf, Anträge auf Rückerstattung aller Gebühren zu stellen, die der Behörde für die Beantragung einer Erlaubnis die als „Residenz“ bezeichnete Aufsichtsparzelle zu verlassen, entrichtet wurden.

 Überdies fordert die Liga die Abschaffung der Residenzpflicht insgesamt!

Das Gesetz, das sie regelt, verstößt gegen elementare Menschenrechte und Bürgerfreiheiten, die jedem Menschen im internationalen Rechtsystem verbrieft und durch das Grundgesetz garantiert sind.

 Prof. Dr. Fanny-Michaela Reisin (President)
International League for Human Rights – FIDH/AEDH Germany
Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
Haus der Demokratie und der Menschenrechte
Greifswalder Str. 4