Handreichung “Erkennen Lernen: Rassismus, Diskriminierung, Traumata und die eigenen Vorurteile in der pädagogischen Arbeit mit Geflüchteten” erschienen

Das Anti-Rassismus Informations-Centrum in Duisburg hat kürzlich die Broschüre „Erkennen Lernen: Rassismus, Diskriminierung, Traumata und die eigenen Vorurteile in der pädagogischen Arbeit mit Geflüchteten“ veröffentlicht. Darin geht es auch speziell um die Arbeit mit Geflüchteten im DaF-/Deutsch als Zweitsprachen-Unterricht.

Die Broschüre zum Download: http://www.aric-nrw.de/files/pdf/Handreiche_DaZ.pdf

Die Meldung des ARIC-NRW e.V.: http://www.aric-nrw.de/news/178/handreichung_erkennen_lernen/

Landesantidiskriminierungsgesetz

Pressemitteilung vom 04.06.2019

Aus der Sitzung des Senats am 4. Juni 2019:

Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, als erstes Bundesland einen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Mit dem LADG werden die europäischen Vorgaben im Bereich des Antidiskriminierungsrechts im Berliner Landesrecht umgesetzt. Zugleich erhalten die Bürgerinnen und Bürger mit dem LADG ein Instrument, mit dem sie die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote durchsetzen können.

[…]

Vollständige Pressemitteilung:

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.817040.php

Neues Abschiebegesetz

Heute wurde ein neues Abschiebegesetz verabschiedet. Darin sind einige Änderungen vorgesehen, was Abschiebehaft und Duldungsrechte angeht. Durch die Änderungen wird das Recht des Einzelnen weiter eingeschränkt. Kritik kommt zum Teil auch aus den eigenen Reihen der CDU, Flüchtlingsräte sprechen von einer „Orbanisierung“ Deutschlands.

Weitere Informationen:

https://www.tagesspiegel.de/politik/migrationspolitik-seehofer-bringt-neues-abschiebegesetz-durchs-kabinett/24230740.html

Kommentar des MdB Ulla Jelpke (DIE LINKE):

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ist europarechtswidrig

„Der heute vorgelegte Entwurf des sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes – treffender wäre ‚Hau-ab-Gesetz‘ – widerspricht geltendem Europarecht und bezweckt die weitere Entrechtung schutzsuchender Menschen. Es ist zynisch, Flüchtlinge dafür zu bestrafen, dass sie nach Ansicht der Behörden nicht genug an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken. Die geplante ‘Duldung zweiter Klasse’ macht die betroffenen Schutzsuchenden zu Menschen vierter Klasse”, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, den zweiten Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, des BMI, der heute im Kabinett behandelt wird. Jelpke weiter:

„Mit der Aussetzung des Trennungsgebots von Straf- und Untersuchungshaft verstößt die Bundesregierung sehenden Auges gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, das die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in regulären Gefängnissen strikt untersagt. Statt Flüchtlinge mit immer repressiveren Gesetzen zu drangsalieren, sollte der Bundesinnenminister besser dafür sorgen, dass die nach wie vor hohe Zahl fehlerhafter BAMF-Asylbescheide zu Lasten der Schutzsuchenden sinkt.”

Quelle: https://www.ulla-jelpke.de/2019/04/geordnete-rueckkehr-gesetz-ist-europarechtswidrig/