Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung im rassistischen Vorfall Vanessa H. am 08. April 2022 in Berlin

Am 08.02.2023 fand die Gerichtsverhandlung zum rassistischen Vorfall Vanessa H. am 8. April 2022 in Berlin, Amtsgericht Tiergarten, Wilsnackerstr. 4, 10559 Berlin statt.

Die Frau, die körperlich und rassistisch Frau H. und ihren Sohn angegriffen hat, hatte Frau H. wegen Körperverletzung angezeigt.

Frau H. wurde freigesprochen. Laut dem Gericht waren die Aussagen der Anklägerin nicht glaubwürdig. Sie hat sich als Opfer dargestellt.

Wir sind froh und erleichtert.

Pressemitteilung zum rassistischen Vorfall Vanessa H. am 8. April 2022 in Berlin

Vanessa H. und ihr Sohn wurden am 8. April 2022 in der S-Bahn von der Station Hauptbahnhof – Friedrichstraße aus rassistisch angegriffen. In der Bahn saß ihnen eine ältere Dame gegenüber, die laut Vanessa wiederholt auf die Füße des Kindes getreten hat. Auf Vanessas H. Reaktion reagiert die Dame erst nicht, dann aggressiv. Der Vorfall eskalierte, Vanessa und ihr Sohn wurden körperlich angegriffen, Vanessa H. selbst wurde von einem Mann rassistisch beleidigt. Die ältere Dame wurde trotz ihres Unrechts unterstützt, ein Beispiel „weißer Solidarität“. Dies ist kein Sonderfall, es ist nicht das erste Mal , dass Frau H. Opfer eines rassistischen Angriffs wurde. Dies ist ein typischer Fall von Alltagsrassismus und wir verurteilen solche Angriffe, die das Zusammenleben in diesem Land vergiften.

Die Gerichtsverhandlung zu dem Vorfall findet am 08.02.2023 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, in der Wilsnackerstr. 4, 10559 Berlin, statt.

Der ITAP e.V. ist gegen jede Form von Rassismus und fordert Gerechtigkeit für Vanessa H. und ihren Sohn und appelliert an Eure Solidarität, Vanessa H. und ihren Sohn an diesem Tag zu unterstützen.

Wir treffen uns um 10.30 Uhr vor dem Gericht.

Neues Gesetz zum Bleiberecht für geduldete Menschen in Deutschland – Update

Angekündigt Ende 2022, ist das neue Gesetz des Chancen-Aufenthaltes für Menschen mit einer Duldung, die ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, Anfang Januar 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz sollte für die rund 136.000 geduldeten Menschen, die am 31. Oktober 2023 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, auf Antrag eine erteilte Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate ermöglichen.

Der ITAP e.V. empfiehlt Interessierten, sich bei der Antragstellung von ihren Anwält*innen beraten zu lassen.

Weitere Informationen zum Gesetz und zum Antrag findet ihr unter diesen Links:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erstes-migrationspaket-2059774

https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1276999.php