Wie wir vor wenigen Tagen berichteten, kam der irakische Flüchtling Azad Murad H., der in dem Flüchtlingslager Möhlau in Sachsen-Anhalt lebt, in der Nacht zum Dienstag von einem Spaziergang schwerstverletzt zurück. Mit schweren Brandverletzungen wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo er seitdem im künstlichen Koma liegt.
Als Azad Murad nach hause zu seiner Frau kam, sagte er ihr, dass ihn “Nazis fertiggemacht” hätten, danach verlor er das Bewußtsein. Es ist also von einem rassistischen Angriff auf ihn auszugehen. Für die Bewohner/innen des Heims ist das nahe liegend. Immer wieder haben sie Diskriminierungen und Bedrohungen erlebt. Die völlig marode NVA-Kaserne von Möhlau liegt in einem Waldstück drei Kilometer von dem kleinen Ort Raguhn entfernt – in einer gesellschaftlichen Wildnis, exponiert. Anfang Mai haben sich Unbekannte vor dem Heim herumgetrieben, die einen Benzinkanister bei sich hatten.
Die Polizei ermittelt nun, und nun wird ein neuer Umstand in die Nachforschungen mit einbezogen: In derselben Nacht hat sich um 1 Uhr 25 in Dessau-Roßlau in einem Dönerladen eine Explosion ereignet.
Es wird auch in der Richtung weitergeforscht und davon ausgegangen, dass der Verletzte davon betroffen war. Die Mitteldeutsche Zeitung formuliert zusätzlich die tendenziöse Frage, ob Azad Murad H. die Explosion selbst herbeigeführt hätte – das ist eine infame Wendung in der Berichterstattung, wobei Azad Murads eigene, gegenteilige Äußerung in den Wind geschlagen wird! Hier zeigt sich wieder, dass für den deutschen öffentlichen Konsens die Worte der Flüchtlinge abgewertet werden. Was ist denn mit dieser Möglichkeit: Dass ein rassistischer Brandanschlag auf den Dönerladen stattgefunden hatte – denn dessen Besitzer war syrischer Herkunft – wobei auch Azad Murad verletzt wurde? Über diese Möglichkeit schweigt die Mitteldeutsche Zeitung. In einem früheren, ausführlicheren Bericht kam die Journalistin Katrin Löwe hier noch auf die Situation der Bewohner/innen zu sprechen – das erscheint viel mehr angebracht.Denn es ist höchste Zeit, dass sich ihre Lebensverhältnisse ändern.
Während die genauen Umstände noch im Dunkeln verbleiben, wollen wir von Möhlau sprechen, von der Situation der Flüchtlinge, und von der Tatsache der rassistischen Gefahren in Sachsen-Anhalt. Diese lassen sich nicht wegleugnen. Im vergangenen Jahr forderte der rechte Mob in diesem Bundesland drei Todesopfer. Wie viele sollen noch folgen, bevor die deutsche Bevölkerung aufwacht? Unter diesen Umständen wird es Mitverantwortung von Administration und Regierung bedeuten, sowie die in der verlassenen Waldkaserne untergebrachten Flüchtlinge erstmals zum Opfer von Angriffen werden.
Möhlau ist ein Beispiel von strukturellem Rassismus in Deutschland – die ausgegrenzte Lage im Wald, die menschenunwürdigen Lebensverhältnisse, die Restriktion mit der Residenzpflicht. Es ist eines von vielen Beispielen – wie Katzhütte, Bramsche-Hesepe, Bahnsdorf, Trier- der administrativen und politischen Gewaltausübung gegen Flüchtlinge durch Lagerpolitik. Ungefähr 200 Menschen müssen hier leben- zwischen löcherigen Wänden, verrotteten alten Möbeln aus der DDR-Zeit. Es sind viele Familien mit Kindern unter ihnen. Ein Schulbus wird zur Verfügung gestellt, davon abgesehen gibt es keine finanzielle Unterstützung für Bus- oder Bahnfahrten für die Bewohner/innen. Die “Verlassensgestattung” der Ausländerbehörde, um den Landkreis zu verlassen, wird so gut wie nie erteilt. Die Bewohner/innen erzählten uns, dass sie die Behörde in diesem Punkt als “absolut strikt” erleben. Im Vergleich dazu seien die benachbarten Behörden, wie z. B. in Halle, weniger streng. Es ist ganz deutlich das Zusammenwirken von Unterkunfts- und Residenzpflichtauflage zu beobachten, wodurch die Betroffenen ausgegrenzt werden sollen. Ihre Abhängigkeit wird ihnen jeden Tag bewusst gemacht. Kinder und Jugendliche müssen hier aufwachsen mit dem gesellschaftlichen Stigma und mit dem Gefühl der Ohnmacht.
Im April dieses Jahres hatten die Bewohner/innen von Möhlau einen Offenen Brief an den Landrat in Wittenberg geschickt, in dem sie die schlimmen Lebensverhältnisse zur Sprache brachten, soziale Sicherheit und Wohnungen für sich forderten. “Wir werden zur Zielscheibe rechtsextremer Übergriffe”, schrieben sie. Der Landrat sah keine Notwendigkeit, sich mit den Flüchtlingen an einen Tisch zu setzen und über Änderungen nachzudenken. In einem junge-Welt-Bericht vom Mai 2009 äußerte der Landratssprecher Ronald Gauert, die geschilderten Missstände seien “übertrieben”, teilweise “falsch”. > Offener_Brief_der_Flüchtlinge_in_Moehlau
Wenn, wie der Landrat behauptet, alles zum besten steht, warum scheuen dann die Heimleiter/innen das Licht der Presse? Dies berichtete die Karawane nach dem schlimmen Vorfall des Azad Murad H.: “Am Mittwoch kam Razak Minhel vom Dessauer Multikulturellen Zentrum mit Presse zum Lager Möhlau. Die Heimleiterin Frau Salzmann ließ das Tor verschließen und verweigerte den Zutritt. Es sei Privatbesitz. (Besitzer des ehemaligen Kasernengeländes ist Marcel Wiesemann.) Hiergegen protestierten die Flüchtlinge heftig. So musste die Heimleitung die Presse auf das Lagergelände lassen. Sie verweigerte es aber der Presse, in die Wohnungen der Flüchtlinge zu gehen, obwohl dies der private Wohnbereich der Flüchtlinge ist. Über die Wohnsituation der Flüchtlinge konnte so nichts an die Öffentlichkeit gelangen.” Ganzen Bericht lesen
Wir müssen damit einmal mehr feststellen, dass Flüchtlingen selbst das Recht zur Verfügung über privaten Wohnraum versagt wird – also den Journalist/innen ihre eigenen Behausungen betretbar zu machen, wenn sie es wünschen. Ebenso hatte ja auch seinerzeit die Verwaltung im Lager Katzhütte (Thüringen) anlässlich der Flüchtlingsproteste das Betreten der Räume für Journalist/innen unterbinden wollen. Die Administration im vermeintlich freiheitlich-demokratischen Deutschland fürchtet das Tageslicht, das auf Pressspan-Möbel, offenliegende Stromleitungen, verrostete Wasserhähne fällt. Hier zeigt sich die Schwachstelle der Grundordnung: wenn die vorgeschobenen Behauptungen der Behörden und der Politiker/innen einmal mit der Realität abgeglichen werden, wenn Journalist/innen oder Bürger/innen einmal selbst den Augenschein prüfen wollen.
“Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.” (Art. 22, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Das Lager Möhlau, wie auch die vielen anderen Lager in Deutschland, sind das tägliche Beispiel für die Ausgrenzung und Unterdrückung der Flüchtlinge mitten in der Gesellschaft. Und auch noch die Ignoranz der Behörden, die jetzt der leidenden Familie des Azad Murad H. keine eigene Wohnung in einer Stadt zur Verfügung stellen, sondern sich nur hinter Rechthaberei verschanzen will, führt diese Unterdrückung fort. Möhlau muss geschlossen werden – dafür werden wir weiter aktiv bleiben.
4.7.09 – T.A.P.