Gebühren für Flüchtlinge auf dem Prüfstand

 

Bericht von der Zeitung Neues Deutschland
Von Peter Nowak 24.02.2010 / Außer Parlamentarisches
Gebühren für Flüchtlinge auf Prüfstand
Stadt Halle will zehn Euro für Reiseantrag

Am 26. März e ntscheidet das Verwaltungsgericht Halle über die Frage, ob Flüchtlinge in Deutschland eine Gebühr zahlen müssen, wenn sie einen Antrag auf Verlassen ihres Landkreises stellen.
Wenn Komi E. seine Freundin in Berlin besuchen will, muss er zahlreiche bürokratische Hürden überwinden. Er lebt als Flüchtling in Halle und ist der Residenzpflicht unterworfen. Wenn er den Landkreis verlassen will, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die verlangt dafür eine Gebühr von 10 Euro und stützt sich auf die Aufenthaltsverordnung, in der es heißt, »für sonstige Bescheinigungen auf Antrag« kann eine Gebühr von 10 Euro erhoben werden. Allerdings sieht dieselbe Aufenthaltsverordnung eine Befreiung von Gebühren für Flüchtlinge vor, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

 In Halle ist die Gebührenpflicht standardmäßig im Antragsformular festgelegt, unabhängig davon, ob der Flüchtling sozial bedürftig ist oder nicht. E. sieht in dieser Gebühr eine weitere Hürde bei der Durchsetzung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Deutschland. Schließlich seien 10 Euro für jeden Antrag gerade für Flüchtlinge oft kaum finanzierbar. Schließlich müssen sie mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auskommen. Das sind in der Regel 185 Euro im Monat, die meist in Sachleistungen und Gutscheinen verrechnet werden sowie ein monatliches Taschengeld von 40 Euro in bar.

Gegen die Residenzpflicht
E. will mit dem Prozess aber das System der Residenzpflicht insgesamt anklagen, das in Deutschland die Bewegungsfreiheit von Menschen gravierend eingeschränkt. Diese Einschätzung teilt die Sozialwissenschaftlerin Beate Selders. Selbst wenn die Ausländerbehörden die Genehmigung der Reise liberal handhabt, seien die Flüchtlinge von Einschränkungen betroffen. Da die Behörden in der Regel nur zweimal in der Woche geöffnet haben, sind kurzfristige Reisen unmöglich. Außerdem sind die Ämter häufig bis zu 100 Kilometer von Sammelunterkünften für Flüchtlinge entfernt, die für den Antrag nicht nur viel Zeit benötigen, sondern auch für die Fahrtkosten aufkommen müssen. Die Gebühr stellt dann noch eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Die Initiative Togo Action Plus, deren Vizepräsident der Kläger ist, sieht als Folge der Residenzpflicht auch eine massive Einschränkung von Selbstorganisationsprozessen von Flüchtlingen. »Die Teilnahme an Vorbereitungstreffen, Diskussionsforen, kulturellen Aktivitäten, das Treffen von Freunden und Freundinnen oder der Besuch von Mitaktivisten im Abschiebegefängnis wird kontrolliert.«

Obwohl durch das Verfahren in Halle die Residenzpflicht nicht abgeschafft wird, sehen Flüchtlingsorganisationen und antirassistische Initiativen in einem Erfolg der Klage eine Ermutigung ihrer Arbeit. Deswegen wird auch bundesweit zur Prozessbeobachtung nach Halle mobilisiert. Für Komi E. wäre ein Erfolg ein Etappensieg. Er ist mittlerweile von der Ausländerbehörde im Saalekreis aufgefordert worden, 1165,01 Euro für Aufwendungen zu zahlen, die die Behörde für die Vorbereitung seiner Abschiebung aufgewendet hat. Auch gegen diesen Bescheid, in denen Antirassisten eine Rache an einen Flüchtlingsaktivisten sehen, hat E. Klage eingereicht.

Der Prozess beginnt um 10 Uhr, Verwaltungsgericht Halle, Sitzungssaal 1063, Thüringer Str. 16.

Repression gegen Anti-Residenzpflicht-Aktivisten:Bitte kommt zum Prozeß!

Am 26. Februar 2010 entscheidet das Verwaltungsgericht Halle/Saale über die Klage von Komi E. gegen die Gebühren von über 10 €, die von Flüchtlingen bei einem jeden Antrag auf Verlassen des Landkreises zu zahlen sind. Die ohnehin rassistische Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland durch die Residenzpflicht wird damit durch weitere finanzielle Hürden verschärft.

Im Landkreis Saalkreis verlangt die Ausländerbehörde von den Flüchtlingen 10 €, wenn sie beantragen, den Landkreis „aus privaten Gründen“ zu verlassen. Aufgrund der finanziell geringen Einkünfte von Flüchtlingen in Deutschland, wird ihnen damit das Recht „sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen“ unmöglich gemacht, obwohl dies ein im Artikel 13 der UN- Menschenrechtsscharta verankertes, allgemeines Menschenrecht ist!

Der Aktivist Komi E., Vizepräsident von der Initiative Togo Action Plus, hat deshalb vor Gericht gegen die Behörde geklagt. Mit einer umgreifenden Faxkampagne gegen die Residenzpflicht, die auch das Innenministerium in Sachsen-Anhalt, die Ausländerbehörde Landkreis Saalekreis (Merseburg) und das Verwaltungsgericht in Halle erreichte, forderte Komi E.: Weg mit der Residenzpflicht! Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!

Sechs Tage nach der erfolgreichen Faxkampagne erreichte Komi E. ein Bescheid von der Ausländerbehörde Landkreis Saalekreis (Merseburg), in dem er zu einer Rückzahlung von vermeintlichen „Abschiebevorbereitungen“ von über 1165,01 € aufgefordert wird. Alle aufgelisteten Kosten in dem Bescheid entsprechen aber nicht der genannten Begründung der Behörden, so zum Beispiel die Passbeschaffung. Die zeitlich nahe Folge der Kostenforderung auf die Faxkampagne lässt keine Zweifel an der gezielten Repression gegen Komi E.
 
Am 26. Februar 2010 findet die Gerichtsverhandlung statt, bei der zum einen über die Klage aus dem Jahre 2007 gegen die Gebühren von über 10 € und zum anderen über die absurde und rechtswidrige Kostenforderung von über 1165,01 € entschieden wird. Die Initiative Togo Action Plus bittet um eure Unterstützung! Lasst uns Solidarität zeigen im Kampf gegen die staatliche Repression und deutschen Alltagsrassismus!

Gerichtsverhandlung in Halle am 26.02.2010
Ort: Verwaltungsgericht Halle/Saale  10 Uhr
Abfahrt aus Berlin mit dem Bus ab Alexanderplatz um 7 Uhr
Treffpunkt: Reisezentrum Alexanderplatz im S-Bahnhof

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