Komi E. gewinnt Prozess gegen 10 € Gebühr

Im Berufungsverfahren vom 26. Oktober 2011 ist das Erheben von 10 € für eine Verlassenserlaubnis abermals als rechtswidrig erklärt worden. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg dürfte wenigstens eine der Willkür-Praxen der Ausländerbehörden enden.

Seit 2007 klagte Komi E., ehemaliger Asylbewerber, gegen die 10 € Gebühr. Diese wird von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten immer dann verlangt, wenn sie den ihnen zugeteilten Landkreis oder das Bundesland verlassen wollen und sich dafür bei der Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis einholen müssen. Da eine Verlassenserlaubnis in der Regel nur für wenige Tage erteilt wird, sind Geflüchtete dazu gezwungen, mehrmals pro Monat eine solche zu beantragen. Damit stellt die 10 € Gebühr eine immense, finanzielle Belastung für die Betroffenen dar.

Bereits im Februar 2011 entschied das Verwaltungsgericht Halle (Saale), dass es für die Praxis der 10 € Gebühr für eine Verlassenserlaubnis keine Rechtsgrundlage gibt. Doch auch nach dem Urteil in Halle blieb die Ausländerbehörde bei der Praxis und verlangte weiterhin 10 €, wie mehrere Geflüchtete berichten und die Ausländerbehörde nach telefonischer Auskunft selbst angab. Vor Gericht begründete die Ausländerbehörde die Gebühr damit, dass bei der Verlassenserlaubnis eine Bescheinigung auf Antrag vorliege. Rechtsanwalt Volker Gerloff aber erklärt, dass es sich hierbei nicht um eine sonstige Bescheinigung nach dem Aufenthaltsgesetz (§47 Absatz 1 Nr. 9) handele, sondern um eine Verlassenserlaubnis. Das sei ein ganz normaler Verwaltungsakt und nicht eine sonstige Bescheinigung. Letzteres ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ausländerbehörde für das Jobcenter eine Bescheinigung über den Aufenthaltstitel ausstellt.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Magdeburgs hat bundesweit Geltung. Nun ist es an der Politik dafür zu sorgen, dass dieser Rechtsentscheid in die Praxis der Ausländerbehörden in ganz Deutschland eingeht. Komi E. fordert die Innenministerien dazu auf, entsprechende Weisungen zu erlassen, dass die Ausländerbehörden die entsprechenden Gebührenentscheide überprüfen, diese zurück nehmen und im Ergebnis die jeweils 10 € an die Betroffenen zurück zahlen.

Offener Brief an Innenminister Sachsen-Anhalts

Liebe Aktivist_innen,

wir, die Initiative Togo Action Plus e.V., fordern die Abschaffung der Residenzpflicht. Dazu schrieben wir dem Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Stahlknecht, einen Brief und starteten im Juni 2011 eine Faxkampagne. Auf Stahlknechts zerschmetternde Antwort folgt nun
ein Offener Brief, in dem wir versuchen die Situation Geflüchteter und den politischen Unwillen in Deutschland darzulegen und fordern die Abschaffung der Residenzpflicht, die Abschaffung der 10 € Gebühr, Wohnungen statt Lager sowie ein Ende der rassistisch motivierten Polizeikontrollen von Geflüchteten.

Informationen und Einblicke in die Faxkampagne, in das Antwortschreiben Stahlknechts und unseren Offenen Brief findet ihr auf diessm Blog unter der Rubrick “Projekte” /”Projet”.

Gerichtsverhandlung gegen 10 € Gebühr

Mittwoch, den 26. Oktober 2011 | ab 11 Uhr

Justizzentrum Magdeburg | Breiter Weg 203-206 | Saal 22

11:00 Uhr Gerichtsverhandlung

13:00 Uhr Pressekonferenz

14:30 Uhr Demo

Seit 2007 klagt Komi E. gegen die 10 € Gebühr und bekam vom Verwaltungsgericht Halle (Saale) Recht. Im Urteil vom 26. Februar 2010 wurde besagt, dass das Erheben von Gebühren für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis rechtswidrig ist. Trotz dieses Urteils werden in der Praxis der Ausländerbehörden teilweise noch immer 10 € von dem wenigen Bargeld Geflüchteter einkassiert. Nun möchte der Landkreis Saalekreis im Berufungsverfahrens die Gebühr scheinbar rechtskräftig machen. Am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 startet das Berufungsverfahren der Ausländerbehörde gegen Komi E. vor dem

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Magdeburg).

Die Mitglieder der Initiative Togo Action Plus e.V., dessen Gründer und Vorstandsmitglied Komi E. gegen die 10 € Gebühr geklagt hat, laden Aktivist_innen, Interessierte und die Presse gerne ein, sich im Kampf gegen rassistische Staatsgewalt zu beteiligen. Unterstützt Komi E. Vor Gericht und kommt zum Prozess ab 11:00 Uhr. Weiterhin sind um 13:00 Uhr eine Pressekonferenz vor dem Justizzentrum als auch eine Demonstration um 14:30 Uhr geplant.

Residenzpflicht in der BRD abschaffen! Das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit muss Praxis werden!

Die Praxis der kapitalistischen Ausbeutung von Geflüchteten in deren Herkunftsländern und in Deutschland muss ein Ende haben: Ein Ende der 10 € Gebühr!

Wohnungen statt Lager!

Ein Ende den gezielten Polizeikontrollen im Sinne des racial profiling!

Abfahrt aus Berlin mit Bussen um 8:00 Uhr | Treffpunkt 7:45 Uhr vor dem Hotel Park Inn (bei den Taxiständen, Alexanderplatz 7/Verlängerung der Karl-Marx-Allee)

Infos per Email (togoactionplus@googlemail.com) oder Handy 0176-73902314

Flyer und Poster: Flyer_Web   Flyer_Druckversion   Poster_A3