Repression gegen Anti-Residenzpflicht-Aktivisten:Bitte kommt zum Prozeß!

Am 26. Februar 2010 entscheidet das Verwaltungsgericht Halle/Saale über die Klage von Komi E. gegen die Gebühren von über 10 €, die von Flüchtlingen bei einem jeden Antrag auf Verlassen des Landkreises zu zahlen sind. Die ohnehin rassistische Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland durch die Residenzpflicht wird damit durch weitere finanzielle Hürden verschärft.

Im Landkreis Saalkreis verlangt die Ausländerbehörde von den Flüchtlingen 10 €, wenn sie beantragen, den Landkreis „aus privaten Gründen“ zu verlassen. Aufgrund der finanziell geringen Einkünfte von Flüchtlingen in Deutschland, wird ihnen damit das Recht „sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen“ unmöglich gemacht, obwohl dies ein im Artikel 13 der UN- Menschenrechtsscharta verankertes, allgemeines Menschenrecht ist!

Der Aktivist Komi E., Vizepräsident von der Initiative Togo Action Plus, hat deshalb vor Gericht gegen die Behörde geklagt. Mit einer umgreifenden Faxkampagne gegen die Residenzpflicht, die auch das Innenministerium in Sachsen-Anhalt, die Ausländerbehörde Landkreis Saalekreis (Merseburg) und das Verwaltungsgericht in Halle erreichte, forderte Komi E.: Weg mit der Residenzpflicht! Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!

Sechs Tage nach der erfolgreichen Faxkampagne erreichte Komi E. ein Bescheid von der Ausländerbehörde Landkreis Saalekreis (Merseburg), in dem er zu einer Rückzahlung von vermeintlichen „Abschiebevorbereitungen“ von über 1165,01 € aufgefordert wird. Alle aufgelisteten Kosten in dem Bescheid entsprechen aber nicht der genannten Begründung der Behörden, so zum Beispiel die Passbeschaffung. Die zeitlich nahe Folge der Kostenforderung auf die Faxkampagne lässt keine Zweifel an der gezielten Repression gegen Komi E.
 
Am 26. Februar 2010 findet die Gerichtsverhandlung statt, bei der zum einen über die Klage aus dem Jahre 2007 gegen die Gebühren von über 10 € und zum anderen über die absurde und rechtswidrige Kostenforderung von über 1165,01 € entschieden wird. Die Initiative Togo Action Plus bittet um eure Unterstützung! Lasst uns Solidarität zeigen im Kampf gegen die staatliche Repression und deutschen Alltagsrassismus!

Gerichtsverhandlung in Halle am 26.02.2010
Ort: Verwaltungsgericht Halle/Saale  10 Uhr
Abfahrt aus Berlin mit dem Bus ab Alexanderplatz um 7 Uhr
Treffpunkt: Reisezentrum Alexanderplatz im S-Bahnhof

Spendenkonto der Initiative Togo Action Plus:

Die Organisierung von Widerstand und Vernetzung kostet auch Geld. Darum freuen wir uns über jeden Soli-Beitrag. Spenden an das Konto der Antirassistischen Initiative Berlin, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00, Kto. 303 96 00, Verwendungszweck: Initiative Togo Action Plus.

Pressekonferenz der Oppositionspartei UFC- Conférence de Presse de l`UFC (opposition)

 Pressekonferenz der UFC am Mittwoch, den 6. Januar 2010

von Eric Dupuy (UFC), 6. Januar 2010 (frei übersetzt)

en francais: voir www.ufctogo.com

Die Union des Forces de Changement (UFC)i rief am 6. Januar 2010 ein Treffen mit der Presse in dem Parteihauptquartier in Lomé ins Leben.

Bevor er das Treffen offiziell eröffnete, hat der erste Vizeparteivorsitzende der Union des Forces de Changement (UFC) Patrick Lawson, im Namen der Partei und seines Vorsitzenden Gilchrist Olympio der Presse seine Neujahrswünsche ausgerichtet.

Er prangerte dann das Gerichtsurteil an, das am 16. Dezember 2009 die togolesische dreimal wöchentliche Zeitung „Golfe Info“ wegen Diffamierung zu 80 Millionen CFA Francsii Schadenersatz und 1,5 Millionen Strafgeldiii sowie zu zwei Monate Erscheinungsverbot verurteilte. „Was sich hier abzeichnet, ist ein Versuch, der Presse einen Maulkorb zu verpassen“, so Patrick Lawson.

In seiner Rede unterstrich Patrick Lawson die Rechtswidrigkeit zweier Regierungsverordnungen, die die Wählerschaft am 26. Februar zusammenrufen und die Höhe der Bürgschaft, die von den Präsidentschaftskandidaten in die Staatskassen einbezahlt werden soll, auf 20 Millionen CFA Francsiv festlegen. Denn noch gäbe es die Wählerschaft nicht und der Bericht der CENIv, auf der diese Verordnungen basierten, eine bloße Erfindung der Regierung mit der Komplizenschaft des Vorsitzenden der CENI sei. „Dieses Procedere ist ein Zeichnen für die Täuschungsmanöver, die mangelnde Vorbereitung, die Einseitigkeit, die der Prozess als ganze kennzeichnet“, so Lawson.

Weiter erinnerte er daran, dass die Regierung im Januar 2009 anstelle von der CENI Geräte für die Neubearbeitung des Wählerverzeichnisses in gegenseitigem Einvernehmen gekauft hatte, die sich als fehlerhaft und unvollständig entpuppten, obwohl diese laut Ankündigungen neu hätten sein sollen.

Der Reihe nach äußerten die Journalisten ihr Besorgnis bezüglich der politischen Lage in Togo, ins besondere über das Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen, die Wahlrechtverhandlungen in Ouaga, die Einberufung der Wählerschaft, den fehlerhaften Zustand der Geräte für die Neubearbeitung des Wählerverzeichnisses, die Höhe der Bürgschaft für die Präsidentschaftswahl und vor allem bezüglich Versicherungen in Hoffnung auf freie, gerechte, transparente Wahlen, deren Ergebnisse von allen akzeptiert werden sollen.

In Antwort auf diese Besorgnisse belichtete der Generalsekretär der Partei Jean Pierre Fabre die Position der UFC. Er erklärte, dass es keinen Grund gebe, eine Wahl zu organisieren, wenn alle Rahmenbedingungen nicht erfüllt werden. „Wir sind dazu bereit, jedes Dokument zu unterschreiben, wenn dafür die Wahl verschoben wird, um die Rahmenbedingungen für eine transparente, faire und von allen hinnehmbarer Wahl zu gewährleisten“, sagte Fabre.

Zum Schluss riefen die Spitzenvorstände der UFC die gesamte Bevölkerung dazu auf, aktiv zu werden und an der Demonstration am 9. Januar 2010 teilzunehmen, um die Wiederaufnahme der Neubearbeitung des Wählerverzeichnisses, das Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen und die Beglaubigung der Wahlzettel zu fordern, sowie um von (dem Präsidenten) Faure Gnassingbé und dem RPT-Regime das Versprechen zu fordern, das er die Macht in die Hände von dem legen wird, für den das togolesisches Volk sich frei entscheiden wird.

Eric Dupuy/S.C

© Copyright  Eric Dupuy (UFC)

i UFC : « Union des Forces de Changement », « Union der Veränderungskräfte »: größte Oppositionspartei Togos.

ii 122 000 Euro

iii 2 300 Euro

iv 30 500 Euro

v CENI : Commission Electorale Nationale Indépendante, unabhängige nationaler Wahlkomitee