Pressemitteilung: Komi E. klagt gegen Behörden-Rassismus. Gerichtsverfahren am 29. April in Halle/Saale.
Berlin, den 15. April 2010
Pressemitteilung: Komi E. klagt gegen Behörden-Rassismus. Gerichtsverfahren am 29. April in Halle/Saale.
Am 29. April 2010 entscheidet das Verwaltungsgericht Halle/Saale über die Klage von Komi E., der sich in einer mündlichen Verhandlung gegen die repressiven Auflagen von Seiten des Ordnungsamtes im Landkreis Saalekreis Merseburg ausspricht.
Am 26.05.2009 fand in Merseburg eine Demonstration unter dem Motto „Gegen Residenzpflicht und gegen Einschränkung der Bewegungsfreiheit“ statt. Viele Aktivist_innen gingen an diesem Tag für das Recht auf die Straße, „sich innerhalb eines Staates frei (…) bewegen und seinen Aufenthaltsort frei (…) wählen“ zu können. Denn Bewegungsfreiheit ist allgemeines Menschenrecht!
Gleich nach Ankunft am Bahnhof in Merseburg (Sachsen-Anhalt), musste der Veranstalter Komi E. die Auflagen zur Versammlung vor Ort unterschreiben, da die Demonstration sonst hätte nicht stattfinden können. Die Inhalte der Auflage aber enthielten klar repressive Vorgaben. Zum Beispiel wurde angeordnet, dass „die Ordner volljährig und im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes“ sein müssten und dieses „auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen“ sei. Ein solches Vorgehen ist grob rechtswidrig, da das Versammlungsgesetz eindeutig regelt, dass lediglich bezüglich der Zahl der Ordner_innen Regelungen getroffen werden dürfen. Für alles weitere fehlt jegliche Ermächtigungsgrundlage von Seiten der Versammlungsbehörde!
In kolonialer Tradition kontrollieren und beschränken die deutschen Behörden also nicht nur die Bewegung von den Teilen der Bevölkerung, die aktuell um eine Aufenthaltsgenehmigung kämpfen, sondern auch von Menschen, die eine solche besitzen. Damit soll jeder Form antikolonialen Widerstandes ‘vorgebeugt’ werden. So auch am besagten Tag der Demonstration in Merseburg.
Ein weiteres Beispiel ist die in der Auflage erhobene Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Zensiert werden sollen damit jegliche Äußerungen, die den „öffentlichen Frieden“ gefährden. Ein Beispiel ist die erhobene Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Zensiert werden sollen damit jegliche Äußerungen, die den „öffentlichen Frieden“ gefährden. Der Veranstalter – und mit seiner Unterschrift auch die Demonstrant_innen – musste sich dazu verpflichten, Behörden, Institutionen oder Personen des öffentlichen Lebens nicht zu diffamieren, so heißt es weiter im Auflagetext. Die Auslegung des Wortes „diffamieren“ wird in der Regel mit gezielter Verleumdung durch Unterstellung gleich gesetzt. Die Tatsache, dass durch die aktuelle Asyl- und Flüchtlingspolitik Menschen über Jahre hinweg in Lager abgeschirmt und von der Teilhabe am sozialen, ökonomischen und kulturellen Leben ausgegrenzt werden, ist hingegen Realität und keine Unterstellung!
Unterstützt Komi E. am 29. April 2010 vor Gericht! Sprecht euch gegen bürokratisierten Rassismus aus!
Weg mit der Residenzpflicht! Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!
Gerichtsverhandlung in Halle am 29.04.2010
Ort: Verwaltungsgericht Halle/Saale 10 Uhr
Abfahrt aus Berlin mit dem Bus ab Alexanderplatz um 6.45 Uhr
Treffpunkt: Reisezentrum Alexanderplatz im S-Bahnhof
http://togoactionplus.wordpress.com
Kontakt: 0174 74 77 656