RA Volker Gerloff: Grundbedarf für Asylsuchende am SG Berlin

Es ging um ein Eilverfahren – der Mandant bekam nur 389 EUR statt 432 EUR monatlich. Das sind 43 EUR monatlich zu wenig, was sehr viel Geld für Leistungsberechtigte ist.
Nicht so für die 195. Kammer des SG Berlin – Peanuts, deshalb gibt es doch keinen Eilrechtsschutz! Es bestünde kein Eilbedürfnis!

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Aus meiner Sicht ist die einzige Erklärung: Bezieher*innen von Leistungen nach AsylbLG werden eben nicht als vollwertige Menschen gesehen – vom Gesetzgeber nicht, sonst gäbe es das AsylbLG nicht, von Behörden nicht, sonst sähe die Bewilligungspraxis anders aus, von einigen Richter*innen nicht, sonst bräuchte es solche posts nicht.

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