Rechtswidrige Höhe der Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Jetzt Nachzahlung beantragen

Eine aktuelle Entscheidung des SG Stade, wonach Bezieher*innen von § 3 AsylbLG ab dem 01.01.17 Nachzahlungen erhalten müssen. Details und Musterantrag hier: https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/AsylbLG-Nachzahlung.pdf?fbclid=IwAR1JbqHSzsruzr0LmpaIF1mACcA3sxIOP_BXrouvwosusWJbmAOrcSA_IEI

Die Anträge zur Überprüfung von Leistungen im Jahr 2017 müssen bis 31.12.2018 gestellt werden!