Gegen Sammelvorführung Benin!

Initiative Togo Action Plus
Flüchtlingsinitiative Möhlau:

Sammelvorführungen stoppen!
Protestiert/ protestieren Sie gegen die Sammelvorführung von Flüchtlingen zur Abfertigung mit Papieren aus Benin am 26.08.2010 um 9.30 Uhr, Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Friedrich Krause-Ufer 24, 13353 Berlin!

Für Aufenthaltserlaubnis für den politischen Flüchtling und Menschenrechtler Salomon Wantchoucou!

Die zuständige Behörde Wittenberg(Sachsen-Anhalt) für den Beniner Flüchtling Wantchoucou hat informiert, dass 11 Menschen inklusive Wantchoucou zum fünften Mal zu einer “Sammelvorführung Benin verpflichtet werden sollen.
Salomon Wantchoucou ist ein Opfer eines politischen Attentats in der Republik Benin, ein Kritiker von Korruption und schlechter Regierungsführung in Benin.

http://thecaravan.org/node/2238,

http://bongouvernement.blogspot.com/, Politik in Benin

http://www.ludwigstrasse37.de/nolager/material_benin.htm

Wantchoucou berichtet, er sei von der Behörde in Wittenberg mit  psychologischen Drohungen und Einschüchterungen konfrontiert worden. Er hatte seit seiner Zuweisung in das Flüchtlingslager Möhlau vor zwei Jahren die “Flüchtlingsinitiative Möhlau Wittenberg” mitgegründet.
Eine Aufenthaltserlaubnis von deutschen Behörden erhielt er nicht, ungeachtet seiner politischen kritischen Tätigkeit und der Versagung von Staatsangehörigkeitsrechten in Benin.

Er musste sein Herkunftsland verlassen wegen mehrerer missglückter Attentate auf sein Leben. Trotz der Beweise von der Verletzung seines Oberarms durch Einschüsse, im Jahr 2001, wurde ihm von deutscher Seite kein politisches Asylrecht eingeräumt. Im Gegenteil wurde er mehrmals zur Kooperation mit der Beniner Botschaft genötigt, so zur Präsenz bei der Botschaft in Bonn. Ein “Sprachtest zur Identitätsfeststellung” wurde außerdem in 2009 angeordnet. Sogar eine Anordnung zu einer nigerianischen Botschaftsvorführung war erfolgt.
Wir protestieren gegen die neuerliche Sammelvorführung von Flüchtlingen vor einer Behörde zum Zweck der “Identitätsfeststellung” und schnellen Abfertigung mit Pässen, um sie nach Benin abschieben zu können, eine zwielichtige Praktik bei Umgehung der gesetzlichen Vorschriften zur Gewährung von Asyl oder Aufenthaltsrecht!
Legen Sie Protest ein!

Initiative Togo Action Plus, togoactionplus.wordpress.com

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Infotour

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Infotour


Kurzbeschreibung Exakt am fünften Todestag von Oury Jalloh bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), was die Initiative Oury Jalloh und andere Organisationen bereits seit Langem kritisierten: Der Prozess vor dem Landgericht Dessau gegen die diensthabenden Polizeibeamten war eine Farce und hatte mit einem rechtsstaatlichen Prozess nichts zu tun!
Der Prozess wird nun vor dem Landgericht Magdeburg neu aufgerollt und beginnt voraussichtlich am 6. Oktober 2010.
Zum aktuellen Stand und zur Mobilisierung veranstalten vier AktivistInnen der Initiative Oury Jalloh eine Infotour. www.initiativeouryjalloh.wordpress.com/

Helen Hahmann spricht mit Muctar Bah und Komi E.

Art Interview
Sprache deutsch
Interview zur aktuellen Arbeit der Initiative (internationale UntersuchungsKommission, Prozeß, Spendenaufruf):
http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=35559

Von der Initiative Oury Jalloh
Komi E.

Brandenburg und Berlin lockern die Residenzpflicht – ein bisschen

Brandenburg und Berlin lockern die Residenzpflicht – ein bisschen

29. Juli 2010 | Kategorien: Flüchtlingsrat Brandenburg, News | drucken

Gemeinsame Pressemitteilung der Flüchtlingsräte Brandenburg und Berlin vom 29.07.2010

Am heutigen Donnerstag, den 29. Juli 2010, treten in Berlin und Brandenburg zwei Erlasse in Kraft: Künftig sollen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge Dauererlaubnisse für den Aufenthalt im jeweils anderen Land erhalten. Die Erlasse sehen jedoch strenge Ausschlussgründe vor.

Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg: „Wir fordern Nachbesserung!“

Die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg freuen sich über die längst überfällige Lockerung der Residenzpflicht und hoffen, dass sie Signalwirkung auf andere Bundesländer haben wird. Allerdings befürchten wir, dass wegen der restriktiven Ausschlussgründe nur wenige Flüchtlinge von der Neuregelung profitieren werden.

In der gestrigen Pressemitteilung der beiden Innenverwaltungen heißt es beispielsweise: „Stellt sich heraus, dass Geduldete ihre Rückführung vorsätzlich verzögern, indem sie ihre Identität verschleiern oder bei der Passbeschaffung nicht mitwirken, wird die Erlaubnis widerrufen.“

Dieser Vorwurf betrifft in der Praxis bis zu 50 Prozent der Geduldeten – in sehr vielen Fällen zu Unrecht. Schon bei Fehlen eines gültigen Reisepasses werfen die Ausländerbehörden den Betroffenen i.d.R. mangelnde Mitwirkung vor. Sehr oft ist aber die Beschaffung eines Passes gar nicht möglich. Manche Herkunftsstaaten wollen Flüchtlinge aus politischen Gründen nicht zurücknehmen, einige Botschaften arbeiten nicht ordnungsgemäß, manche Botschaften stellen Pässe nur gegen hohe Schmiergelder aus und in vielen Fällen wird für den Passantrag auf die Zuständigkeit der Behörden im Herkunftsland verwiesen. Nicht selten – häufiger z.B. bei den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion – mag keine der in Frage kommenden Botschaften die Staatszugehörigkeit bestätigen.

„Die Bewegungsfreiheit vieler Flüchtlinge wird weiterhin vom Ermessen der Sachbearbeiter in den örtlichen Ausländerbehörden abhängen. Das ist völlig inakzeptabel. Hier fordern wir Nacharbeit“, so Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

Auch die angekündigte Bundesratinitiative ist nicht zufrieden stellend: Nach dem Willen von Innensenator Körting und seinem Brandenburger Amtskollegen Speer sollen die Länder aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse landesgrenzüberschreitende Residenzpflichtbezirke schaffen können. Am Grundsatz der im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz bundesweit festgelegten Residenzpflicht würde das jedoch nichts ändern.

Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin: „Wir erwarten, dass sich beide Innenminister auf Bundesebene unmissverständlich für eine generelle Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen. Der Landtag in NRW hat eine solche Initiative kürzlich beschlossen und dabei auf die Unterstützung Berlins und Brandenburgs gehofft.“ (vgl. Der Freitag vom 16.07.2010)

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres Berlin und des Innenministeriums Brandenburg (PDF, 33.4 KB)

Anwendungshinweise zum Erlass Nr. 7/2010 über die räumliche Beschränkung für Asylsuchende und Duldungsinhaber in Brandenburg (PDF, 1.48 MB)

Artikel von: www.residenzpficht.info