Am 26.Februar kam es in Halle zu einem Gerichtsurteil bei dem Komi E. gegen die Verwaltungskosten 10 Euro geklagt hatte. Allerdings sieht die Aufenthaltsverordnung eine Befreiung von Gebühren für Flüchtlinge vor, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. In Halle war die Regelung bis zum Urteil anders geregelt; die Gebührenpflicht war standardmäßig im Antragsformular festgelegt.
Zum aktuellen Urteil am Gericht in Halle/Saale hat Jonas Katzmann mit Komis Anwalt Volker Gerloff gesprochen.