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Warum das Tempelhofer Feld frei bleiben muss?
Das Tempelhofer Feld ist mehr als nur eine freie Fläche mitten in Berlin. Es ist ein einzigartiger Ort für Natur, Erholung und Gemeinschaft. Immer wieder gibt es Pläne, dort neue Wohnungen zu bauen. Doch der Bau von Wohnhäusern auf dem Tempelhofer Feld wäre ein großer Fehler. Die Grünfläche zu erhalten, ist besser für die Natur und für die Menschen.
Zunächst spielt das Tempelhofer Feld eine wichtige Rolle für das Klima in Berlin. Besonders im Sommer heizt sich die Stadt stark auf. Das große offene Feld sorgt für frische Luft und kühlt die Umgebung ab. Würden dort Häuser gebaut, gingen wichtige Grünflächen verloren. Gerade in Zeiten des Klimawandels brauchen Städte mehr Natur, nicht weniger.
Neue Gebäude würden diese Natur zerstören. Berlin hat ohnehin schon wenig unberührte Freiflächen. Deshalb sollte die Stadt bestehende Natur schützen, statt sie zu bebauen.
Auch für die Menschen hat das Tempelhofer Feld eine große Bedeutung. Jeden Tag kommen dort Familien, Sportler, Jugendliche und ältere Menschen zusammen. Man kann, joggen, picknicken oder einfach entspannen. Das Feld ist frei zugänglich und gehört allen. Besonders in einer dicht bebauten Stadt brauchen Menschen Orte, an denen sie Ruhe und Freiheit erleben können.
Befürworter der Bebauung argumentieren oft mit dem Wohnungsmangel in Berlin. Natürlich werden mehr Wohnungen gebraucht. Doch dafür müssen nicht die letzten großen Grünflächen verschwinden. Stattdessen könnten leerstehende Gebäude genutzt, alte Häuser saniert oder neue Wohnungen an anderen Orten gebaut werden. Nachhaltige Stadtplanung bedeutet, Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
Zusammenfassend ist das Tempelhofer Feld ein wichtiger Ort für Natur, Klima und Lebensqualität. Wohnungen können auch an anderen Stellen gebaut werden.
Wir, die Initiative Togo Action Plus e. V., sagen sehr deutlich: Grünflächen wie das Tempelhofer Feld sind einzigartig und kaum ersetzbar. Deshalb sollte das Feld frei bleiben für die Natur, für die Menschen und zukünftige Generationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Asylregelleistungen verfassungswidrig waren, doch die Betroffenen gehen leer aus.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Asylregelleistungen sorgt für scharfe Kritik. Zwar stellten die Richter fest, dass die bisherigen Leistungen für Asylsuchende zu niedrig und damit mit der Menschenwürde aus dem Grundgesetz unvereinbar seien. Doch trotz dieser deutlichen Feststellung ordnete das Gericht keine rückwirkenden Nachzahlungen an. Für viele Betroffene bedeutet das: Das Existenzminimum wurde ihnen jahrelang verfassungswidrig vorenthalten, ohne Konsequenzen für den Staat.
Die Entscheidung offenbart einen grundlegenden Widerspruch: Wenn Leistungen gegen die Verfassung verstoßen, weil sie das menschenwürdige Existenzminimum unterschreiten, stellt sich die Frage, warum diejenigen, die unter diesen Bedingungen leben mussten, keinen Ausgleich erhalten.
Besonders problematisch erscheint dabei das Signal, das von der Entscheidung ausgeht. Das Gericht bestätigt einerseits, dass der Staat seine Pflicht verletzt habe, die Würde aller Menschen zu schützen, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Andererseits bleiben die konkreten Folgen für die Verantwortlichen gering. Für die Betroffenen jedoch waren die Konsequenzen real: weniger Geld für Nahrung, Kleidung, Hygiene und gesellschaftliche Teilhabe.
Die fehlende Nachzahlung wirkt daher wie ein politischer Kompromiss auf dem Rücken der Schwächsten. Wer jahrelang unter dem Existenzminimum leben musste, erhält zwar nun juristische Bestätigung seines Anspruchs aber keinen materiellen Ausgleich. Das Vertrauen in den Rechtsstaat könnte dadurch Schaden nehmen. Denn für viele entsteht der Eindruck: Selbst wenn staatliches Handeln verfassungswidrig war, bleiben die Folgen für die Betroffenen folgenlos.
Gerade in einem Sozialstaat müsste jedoch gelten: Wo Unrecht festgestellt wird, muss auch Wiedergutmachung erfolgen. Alles andere hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.
Dazu eine äußerst präzise erste Einordnung von Rechtsanwalt Volker Gerloff: https://ra-gerloff.de/wp-content/uploads/2026/05/Sonder-Newsletter-2026.pdf
Aktionsspieltag gegen Transfeindlichkeit am 20.05.26
Morgen, Mittwoch, den 20.05., unterstützen wir den Aktionsspieltag gegen Transfeindlichkeit!
Wrangelstraße 98, 10997 Berlin / Friedrichshain-Kreuzberg
Beginn: 18:30 Uhr
Kommt vorbei, zeigt Solidarität und setzt gemeinsam mit uns ein Zeichen gegen Transfeindlichkeit, Ausgrenzung und Hass.
Für Selbstbestimmung, Schutz und gleiche Rechte für alle FLINTA*
Solidarität ist unsere Stärke.

Die Registerauswertung Friedrichshain-Kreuzberg 2025 zeigt einen deutlichen Anstieg rassistischer Vorfälle. Besonders Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe gegen migrantische und rassifizierte Menschen haben zugenommen. Gleichzeitig bleibt Gewalt gegen FLINTA*-Personen weiterhin ein großes Problem. Die Entwicklungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, denn Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit hängen oft zusammen und verstärken sich gegenseitig.
Die Registerauswertung macht deutlich: Antirassistische und feministische Arbeit bleiben gleichermaßen notwendig. Der Anstieg der Vorfälle zeigt, dass Schutzräume, Beratungsstellen und politische Bildungsarbeit wichtiger sind denn je.

































































































































































































































