„Abschiebungen in Sachsen-Anhalt erfolgen künftig ohne Ankündigung“, so das Innenministerium Sachsen-Anhalts. Mit einem Erlass an die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt durch das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt eine grundlegende Änderung in der Behandlung von Asylsuchenden. Nur bei Vorliegen einer sogenannten „besonderen Härte“ sollen im Einzelfall Ausnahmen möglich sein.
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Komplette PM als PDF: 150827_PM_FR-LSA_Abschiebungen ohne Ankuendigung