Nico P. bei der Härtefallkommission

Bericht der Antirassistischen Initiative Berlin: Im Verwaltungsverfahren auf Erteilung eines Aufenthalts für Nico P. lehnt OVG Magdeburg vorläufigen Rechtsschutz ab.
Nico P. am 30.6.2009 in Härtefallkommission Sachsen-Anhalt aufgenommen – dennoch schikaniert Ausländerbehörde Burg Nico P. weiter.
Dem Flüchtling Nico P. aus Benin droht Abschiebung trotz eingetragener Partnerschaft seit Februar 2007.

Im Verwaltungsverfahren auf Erteilung eines Aufenthalts für Nico P. lehnt OVG Magdeburg vorläufigen Rechtsschutz ab.
Nico P. am 30.6.2009 in Härtefallkommission Sachsen-Anhalt aufgenommen – dennoch schikaniert Ausländerbehörde Burg Nico P. weiter.
Dem Flüchtling Nico P. aus Benin droht Abschiebung trotz eingetragener Partnerschaft seit Februar 2007.

Im Rechtsverfahren um einen Aufenthalt für Nico P. ist es nach der Zuspitzung Ende Juni jetzt zu einer einstweiligen Entspannung gekommen. Am 22.6.2007 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit juristischen Kapriolen in letzter Instanz abgelehnt. Die Ausländerbehörde Burg nahm an jetzt endlich die Möglichkeit zu haben Nico P. abzuschieben. Dies versuchte sie auch sofort umzusetzen. Noch am selben Tag zog sie die Duldung zurück und händigte Nico eine “Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)” von einer Woche bis zum 30.6.2009 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt soll Herr P. nach Willen der Ausländerbehörde nach Benin ausgereist sein.
Seit dem 30.6. ist er nun in die Härtefallkommission aufgenommen. Sie entscheidet Ende Juli darüber ob „dringende humanitäre oder persönliche Gründe“ vorliegen, die dazu führen dass ihm Bleiberecht zugestanden werden muss. Solange die Härtefallkommission arbeitet, ist die Ausreiseaufforderung ausgesetzt. Dennoch hat die Ausländerbehörde Burg seine „GÜB“ vorgestern lediglich um 2 Wochen verlängert, wohl um ihn zu schikanieren., da sie ansonsten momentan nicht handeln können.

Nico P. lebt seit 2003 in Deutschland als Flüchtling aus Benin. Seit Februar 2007 ist er mit einer transsexuellen Partnerin in Berlin verheiratet. Die Ausländerbehörde Burg möchte ihn nur in eine Richtung gehen lassen: nach Afrika. Nico ist in Burg (Sachsen-Anhalt) im Asylbewerberheim untergebracht, er darf Burg nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen (“Residenzpflicht”) und bis zuletzt wird ihm trotz verschiedener Arbeitsplatzangebote eine Arbeitserlaubnis verweigert.

Als Antirassistische Initiative stehen wir schon mehrere Jahre in Kontakt zu Herrn P. und haben in dieser Zeit mehrfach rassistische und homophobe Schikanen der bislang zuständigen Ausländerbehörde in Burg,
Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht. Zuletzt haben wir anlässlich des zweiten Hochzeitstages des Paars in Burg einen “transgenialen Polterabend” veranstaltet, um die Ausländerbehörde auf die Nicos Recht auf Leben bei der Partnerin (Unverletzbarkeit der Ehe und Familie), Aufenthalt und Arbeit hinzuweisen. Nicos Antrag auf Aufenthalt nach seiner Eheschließung wurde über mehr als zwei Jahre verschleppt. In dieser Zeit argumentierte die Ausländerbehörde zunächst mit einem laufenden Residenzpflichtverfahren, dann verwies sie darauf, dass eine eingetragene Partnerschaft nicht unter den Schutz der Familie nach Grundgesetz falle, inzwischen
behauptet sie, der Abschluss eines Ehevertrags verweise auf eine Scheinehe. Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig und schikanös.

Die geforderte Ausreise nach Benin würde das Paar auf unabsehbare Zeit trennen, ist teuer und unnötig. Sie befriedigt lediglich die rassistischen und transphoben Bedürfnisse der Ausländerbehörde Burg.

Mehr auf der Webseite der ARI unter:
http://www.ari-berlin.org/themen/homo/homo.htm